Gemäß Nr. 5.3.2.4 TA Luft 2021 ist bei der Interpretation eines Messergebnisses in Bezug auf die Einhaltung einer festgelegten Emissionsbegrenzung die Messunsicherheit des angewendeten Messverfahrens zu berücksichtigen. Die neue DIN EN 13725:2022 legt zur Bestimmung der Messunsicherheit der Olfaktometrie eine im Vergleich zur bisherigen Vorgehensweise nach Richtlinie VDI 3884 Blatt 1 vollkommen andere Vorgehensweise fest. Die Messunsicherheit muss aus einer Kombination von Doppelbestimmungen von echten Umweltproben mit zwei identischen Messeinrichtungen und der Bestimmung der n-Butanol-Geruchsschwelle der eingesetzten Prüferkollektive ermittelt werden.
Zur Validierung dieses Verfahrens hat die VDI-Arbeitsgruppe „Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration mit dynamischer Olfaktometrie“ der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) im Herbst 2022 das Projekt „Validierung der methodischen Vorgaben zur Bestimmung der Messunsicherheit der Olfaktometrie entsprechend der neuen DIN EN 13725:2022“ gestartet. Innerhalb des Projektes wurden im Dezember 2022 Voruntersuchungen und im Januar 2023 zeitgleiche Probenahmen (10 Doppelbestimmungen = 20 Proben) der Raumluft von zwei Klärschlammtrocknungshallen der solaren Klärschlammtrocknungsanlage der EGLV (Emschergenossenschaft und Lippeverband) am Standort der Kläranlage Bottrop durch die Normec uppenkamp GmbH und elf weitere, für die Ermittlung von Geruchsemissionen akkreditierte und notifizierte Messinstitute aus dem gesamten Bundesgebiet unter Beaufsichtigung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) und des VDI durchgeführt. Die Proben wurden am Folgetag zeitgleich in den Laboren der Messinstitute olfaktometrisch ausgewertet.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Messunsicherheit gemäß DIN EN 13725:2022 signifikant höher ausfällt als nach dem bisherigen Verfahren nach Richtlinie VDI 3884 Blatt 1. Das Verfahren der DIN EN 13725:2022 führt aufgrund der Kombination von Doppelbestimmungen und n-Butanol-Geruchsschwellen teilweise zu einer unterschiedlichen negativen und positiven Messunsicherheit und entspricht damit diesbezüglich nicht dem allgemeinen Charakter einer Messunsicherheit (Betrag, der sowohl nach oben als auch nach unten gespiegelt werden muss), wie es z. B. bei einer Auswertung der Ergebnisse gemäß DIN EN ISO 20988:2022, Methode A6 der Fall wäre. In Bezug auf die Ergebnisse der einzelnen Messinstitute kann grundsätzlich festgestellt werden, dass bei normkonformer Durchführung der Geruchsmessungen vergleichbare Ergebnisse erzielt werden und eine geringe oder hohe Messunsicherheit ein Kriterium für die Güte der Messung innerhalb eines Messinstitutes darstellt.
Das Projekt wurde durch die VDI/DIN Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) unter der Kennziffer FKZ 372201I001 gefördert. Die Ergebnisse wurden im Oktober 2023 in Berichtsform veröffentlicht und werden zudem auf der 10. VDI-Fachtagung „Gerüche in der Umwelt“ am 29. und 30.11.2023 in Leipzig vorgestellt. An den Vergleichsmessungen beteiligt waren unsere fachkundigen Mitarbeiter Theo Betting und Hendrik Riesewick sowie zwölf unserer Prüfer:Innen. Wir möchten uns bei allen Beteiligten für ihren Einsatz ganz herzlich bedanken!
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