Emission zentral

Polaritätenprofile und Hedonik

Unerbetene Gerüche können zwar schon per se lästig sein. Gleichwohl gelten für gemeinhin als angenehm empfundene Gerüche andere Regelungen als für solche, die Menschen eher als Gestank bewerten. In der Praxis bedeutet das, dass vor allem in manchen Bereichen der Lebensmittel- oder Pharmaindustrie die emittierten Gerüche weniger kritisch sind, wenn die Prüfer ihnen einen Wohlgeruch attestieren. Gute Beispiele sind Kaffeeröstereien, Bäckereien oder die Herstellung von Kräuterpräparaten. Besonders strenge Regeln gelten für Gerüche, die Ekel hervorrufen.

Was wir tun

  • Erstellung von Polaritätenprofilen nach VDI 3882 und Auswertung nach VDI 3940
  • Durchführung von Umfragen zur Bewertung von Gerüchen
  • Erfassung unterschiedlicher Geruchsqualitäten an Emissionsquellen
  • Hedonische Bewertung nach GIRL und Erstellung von Gutachten
  • Beratung bezüglich Geruchsminderungs- und -vermeidungskonzepten

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Im Einklang mit den geltenden Normen und Richtlinien erstellen wir statistisch aussagefähige Grundlagen für die Beurteilung von Gerüchen seitens neutraler Prüfer und betroffener Nachbarn.

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Wie werden Gerüche bewertet?

Polaritätenprofile arbeiten nach einem Schema von Positiv-Negativ-Gegensätzen, die einen Geruch zuverlässig als angenehm (Konzept „Duft“) oder unangenehm (Konzept „Gestank“) klassifizieren helfen. Die mindestens 10 Prüfer bewerten den Geruch zunächst unter Laborbedingungen und füllen das Profil aus. In einem zweiten Schritt suchen sie einen Ort auf, von dem aus sie sich mit der Geruchsempfindung vertraut machen und diese in der Folgeperiode mehrfach festhalten. Dabei werden die Entfernungen zur Emissionsquelle variiert. So können Empfindungen in Abhängigkeit von der Konzentration und Zusammensetzung der Stoffe sowie der meteorologischen Bedingungen dokumentiert werden.

Welche Auswirkungen haben Geruchsbelästigungen?

In der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) wird bei Einzelfallprüfungen eine Reihe von speziellen Festlegungen getroffen. Eindeutig angenehme Gerüche werden milder behandelt als eindeutig unangenehme Gerüche. Betriebe können zugleich beide Arten von Gerüchen emittieren – so wird die Haltung von Pferden in Bezug auf Gerüche positiver bewertet als die von Mastgeflügel; Landwirte können aber durchaus beide Tierarten beherbergen. Die Gerüche werden getrennt bewertet und ihr Auftreten getrennt erfasst.

Wie unterstützen wir Entscheider?

In Abhängigkeit von Entfernung und Windrichtung können Geruchsentfaltungen schon am Emissionsort wirksam gesteuert werden, etwa durch geschickte Anordnung von Ställen in der Viehzucht oder Verlagerung bzw. technische Erneuerung von Maschinen. Die Qualifizierung von Gerüchen wird bei Bedarf durch Befragungen von Anliegern ergänzt, so dass wirksame Maßnahmen gegen ihre Ausbreitung sehr spezifisch getroffen werden können. Auch bei zeitweise auftretenden, aber dann massiven Geruchsentwicklungen ist es von Bedeutung, welches Ausmaß der Belästigung diese nach sich ziehen. Bei Geruchsvorbelastungen ist auch die Planung eigentlich als unkritisch beurteilter Standorte betroffen.

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Unsere Spezialisten begleiten ihren Planungsprozess mit fundierten Analysen, aussagekräftigen Gutachten und verlässlich ermittelten Werten.

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Die Daten und Auswertungen von unserer Seite ermöglichen Ihnen rechtssichere und wirtschaftliche Entscheidungen zu Minderungsmaßnahmen und Konfliktlösungen.

Unterstützung und Vermittlung

Im Dialog zwischen Unternehmen, Betroffenen und Planungsbehörden erzielen wir konsensfähige Ergebnisse, erleichtern Genehmigungen und entwickeln Immissionsschutzmaßnahmen.

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