Emission zentral

Schallimmissionsmessungen

Die Wahrnehmung von Geräuschen und die subjektive Beurteilung von Lärm, liegt wie vieles andere auch im Ermessen jedes einzelnen Menschen. Der Schall und seine Ausbreitung hingegen können objektiv beurteilt werden.

Das Zusammenspiel subjektiver und objektiver Faktoren führt daher zu komplexen Regelwerken. So beschreibt die auf dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (so ist die richtige Schreibweise) basierende TA Lärm unterschiedliche Richtwerte je nach Umgebung der Schallquelle bis hin zum genauen Immissionsort, nach Art und Häufigkeit des Lärms, nach Zeitraum und nach menschlichem Empfinden. Messungen sind nicht nur für die Genehmigung von Anlagen wichtig, sondern entscheiden auch oft über nachträgliche behördliche Auflagen.

Was wir tun

  • Messungen von Schallimmissionen u. a. nach TA Lärm, 16. BImSchV, 18. BImSchV, DIN 45680, AVwV Baulärm
  • Durchführung von Abnahme- und Überwachungsmessungen
  • Schallorientierte Standortanalyse
  • Erstellung von Schallgutachten und Schallschutzgutachten
  • Untersuchung von Schallschutzmaßnahmen

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Wir geben Ihnen unsere offene und ehrliche Einschätzung zur umweltverträglichen Planung von Anlagen, Standorten oder Infrastruktur. Auf die Qualität unserer gutachterlichen Ergebnisse können Sie sich voll und ganz verlassen.

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Wann wird Schall zu Lärm?

Die TA Lärm gilt vor allem für Industrie- und Gewerbebetriebe, deren Geräuschentwicklung in Konflikt zum Ruhebedürfnis der Menschen steht. Der reine Schalldruck darf außerhalb von Gebäuden daher in Industriegebieten höher sein als in Wohngebieten.

Modifiziert werden die Richtwerte aber u. a. durch auftretende Lärmspitzen, durch die Nachtruhe, durch Geräuschvorbelastung, Windrichtung und nicht zuletzt die Lästigkeit, die mit bestimmten Frequenzen oder Impulsen verbunden ist. Lärm ist immer eine Immission und wird dort gemessen, wo Menschen betroffen sind – auch im Inneren von Betrieben.

Warum Schallimmissionen messen?

Lärm kann krank machen. Konzentrationsstörungen und Stresszustände, Kopfschmerzen, vegetative Leiden und im Extremfall Hörschädigungen sind mögliche Folgen von Lärmbelastung. Daher ist bei Planung und Bau von Anlagen meist ein Lärmgutachten erforderlich – aber auch, wenn Anwohner gegen einen bereits genehmigten Betrieb Beschwerde führen oder wenn sie von Verkehrslärm, Veranstaltungen und Sportstätten beeinträchtigt werden. Als bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG wenden wir bei der Messung von Schall erprobte, sichere Verfahren an. Diese sind Grundlage für Lärmkataster, Ausbreitungsrechnungen, Schallschutznachweisen und Immissionsprognosen.

Normec Uppenkamp Parkplatz

Wie unterstützen wir Entscheider?

Konflikte mit Anwohnern sind der häufigste Grund für Lärmgutachten. Neben dem Schutz angrenzender Nutzungen in der Umgebung ist auch der innerbetriebliche Lärmschutz der Mitarbeiter insbesondere in der Industrie unabdingbar. Unsere Entscheidungsgrundlagen berücksichtigen sämtliche Aspekte von Lärmentwicklung und ihrer Auswirkungen auf die nähere Umwelt. Dies verschafft Ihnen Klarheit und einen rechtssicheren Rahmen, Ihrer betrieblichen Tätigkeit nachzugehen, ohne dabei die Gesundheit von Anwohnern, Mitarbeitern und anderen betroffenen Gruppen zu beeinträchtigen.

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Rohre aus einem Gebäude

Fordern Sie ein Angebot für Schallimmissions­messungen an

Wir besprechen mit Ihnen ausführlich die Zusammenhänge von Schallemissionen und ihren Folgen, die im Voraus nur schwer abzuschätzen sind. An ausgewählten Messpunkten führen wir Messungen mit Schallpegelmessgeräten durch, verarbeiten die Daten, gleichen sie mit Grenz- und Richtwerte ab und arbeiten sie für Sie verständlich auf. So erschließen sich für Sie Möglichkeiten der Standortwahl, der Lärmvermeidung oder seiner gezielten Reduktion.

Angebot anfordern

Herausragende Datenqualität

Unsere Spezialisten begleiten ihren Planungsprozess mit fundierten Analysen, aussagekräftigen Gutachten und verlässlich ermittelten Werten.

Valide Entscheidungsgrundlagen

Die Daten und Auswertungen von unserer Seite ermöglichen Ihnen rechtssichere und wirtschaftliche Entscheidungen zu Minderungsmaßnahmen und Konfliktlösungen.

Unterstützung und Vermittlung

Im Dialog zwischen Unternehmen, Betroffenen und Planungsbehörden erzielen wir konsensfähige Ergebnisse, erleichtern Genehmigungen und entwickeln Immissionsschutzmaßnahmen.

FAQ

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