Eine enge Kommunikation mit unseren Kunden ist ein wesentlicher Bestandteil eines gelungenen Immissionsschutzes. Hierzu steht Ihnen im Zuge der Projektabwicklung ein fester Ansprechpartner zur Seite, der über eine hohe Entscheidungskompetenz verfügt. Diese Partnerschaft der kurzen Wege sorgt für eine zielorientierte, pragmatische und zeitnahe Lösung.
Ihr Ansprechpartner hält für Sie die Projektfäden in der Hand:
Als einer der ersten Gutachterunternehmen haben wir unser Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO/IEC 17025, Modul Immissionsschutz, akkreditieren lassen. Zu den Qualitätsmaßnahmen gehören:
Die Leitung hat sich zur Unparteilichkeit bei der Durchführung der Tätigkeiten im Unternehmen verpflichtet und lässt keinen kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck zu, der die Unparteilichkeit gefährdet.
Sämtliche Projektinhalte werden grundsätzlich vertraulich behandelt, es sei denn, die Normec uppenkamp GmbH ist zur Veröffentlichung gesetzlich verpflichtet. Hiervon abweichende Sachverhalte werden zuvor mit dem Kunden kommuniziert.
Die Entscheidungsregeln zur Konformitätsbewertung basieren auf den angewendeten Vorschriften, Normen, Richtlinien und sonstigen Regelwerken. Hiervon abweichende Sachverhalte werden zuvor mit dem Kunden kommuniziert.
Für den Erhalt, die Bewertung und die Entscheidungsfindung zu Beschwerden verfügen wir über ein Verfahren und sind auf allen Ebenen des Prozesses für alle Entscheidungen zum Umgang mit Beschwerden verantwortlich. Jede Beschwerde wird mit der notwendigen Sorgfalt entgegengenommen und geprüft. Wenn erforderlich, werden die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet und dem Kunden und weiteren Beteiligten dadurch eine transparente und zielführende Behandlung des Anliegens gewährleistet. Eine Beschreibung des Prozesses zum Umgang mit Beschwerden steht allen interessierten Parteien auf Anfrage zur Verfügung.
Das Qualitätsmanagement wird regelmäßig von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkKS) geprüft.
Seit mehr als 20 Jahren sind in allen Bundesländern wir bekannt gegebene (notifizierte) Messstelle nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für Geräusche und Gerüche. So können Sie sich jederzeit auf belastbare Daten aus unserem Hause verlassen. Den detaillierten Umfang der Bekanntgabe können Sie hier abrufen.
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