Emission zentral

Gewerbe und Industrie

Als bekanntgegebene Messstelle nach §29b BImSchG und akkreditiertes Unternehmen nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DAkkS führen wir akustische Messungen für Industrie- und Gewerbebetriebe durch und erstellen Schallimmissionsgutachten. Diese sind für die Genehmigung Ihrer geplanten Betriebsteile und Anlagen unerlässlich. Je früher wir uns gemeinsam mit dem Thema Schallimmissionen beschäftigen, desto sicherer erkennen wir mögliche Konflikte und können so dazu beitragen, Planungskosten oder gar teure Nachrüstungen zu vermeiden.

Was wir tun

  • Detailgenaue Ausbreitungsrechnung nach TA Lärm
  • Erstellung von Lärmprognosen für umliegende Wohn- und Gewerbegebiete
  • Begleitung der Genehmigungsverfahren und Dialog mit den Genehmigungsbehörden
  • Erarbeitung von wirtschaftlichen Lösungsvorschlägen
  • Nachträgliche Prüfung von Genehmigungen

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Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und ausgeprägter Expertise im Bereich der Schallmessung und Ausbreitungsrechnung sind wir ein verlässlicher Partner für Ihre Planungen.

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Welchen Nutzen hat eine Schallimmissions­prognose für Industrie und Gewerbe?

Die Schallimmissionsprognose ist für die Genehmigung zum Bau technischer Anlagen eine grundlegende Voraussetzung und damit unverzichtbar. Für Industrie und Gewerbe ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) die maßgebliche Verwaltungsvorschrift; sie greift auch bei bestehenden Anlagen, wenn diese die Richtwerte überschreiten. Eine Schallimmissionsprognose ist auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen überaus sinnvoll, weil sie hilft, wichtige Parameter hinsichtlich Standort und Abschirmung im frühen Stadium einer Planung zu optimieren.

Wie gehen wir bei Schallimmissions­gutachten vor?

Wir verschaffen uns auf Ortsterminen, anhand Ihrer Unterlagen, Herstellerangaben und Recherchen zu vorhandenen Untersuchungen ein Bild Ihrer projektierten Anlagen in Verbindung mit dem Gelände und der umgebenden Bebauung. Die betroffenen Immissionsorte klären wir mit der Genehmigungsbehörde vorab. Für eine Ausbreitungsrechnung erstellen wir ein Geländemodell, für das wir topografische Daten und die Geräuschquellen aufnehmen und berücksichtigen dabei eventuelle Vorbelastungen. Rasterlärmkarten und die Beurteilungspegel sind ebenso Bestandteil des Gutachtens wie der Vergleich der Immissionen mit den gesetzlichen Richtwerten. Ebenso erarbeiten wir Vorschläge für geeignete und wirtschaftliche Schallschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung verschieden modellierter Szenarien.

Wie unterstützen wir Entscheider?

Als unverzichtbares Dokument im behördlichen Genehmigungsprozess stellt Sie das schalltechnische Gutachten auf die rechtssichere Seite. Darüber hinaus verschafft es Ihnen einen detailgenauen Überblick darüber, welche potenziell gesundheitsschädlichen Auswirkungen eine Anlage auf die nähere Umgebung aufgrund ihrer Geräuschentwicklung hat. Die Erkenntnisse können eine Vielzahl von Optimierungen anstoßen, etwa die Wahl des idealen Standorts, Betriebszeiten, bauliche oder technische Maßnahmen im Betriebsgelände oder der Umgebung.

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Isophonenkarte

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Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und ausgeprägter Expertise im Bereich der Schallmessung und Ausbreitungsrechnung sind wir ein verlässlicher Partner für Ihre Planungen. Unsere Ergebnisse beruhen auf erprobten Methoden, modernster Technik, belastbaren Berechnungen und realistischen Szenarien. So beschleunigen wir den Genehmigungsprozess und ermöglichen rasche Fortschritte.

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Herausragende Datenqualität

Unsere Spezialisten begleiten ihren Planungsprozess mit fundierten Analysen, aussagekräftigen Gutachten und verlässlich ermittelten Werten.

Valide Entscheidungsgrundlagen

Die Daten und Auswertungen von unserer Seite ermöglichen Ihnen rechtssichere und wirtschaftliche Entscheidungen zu Minderungsmaßnahmen und Konfliktlösungen.

Unterstützung und Vermittlung

Im Dialog zwischen Unternehmen, Betroffenen und Planungsbehörden erzielen wir konsensfähige Ergebnisse, erleichtern Genehmigungen und entwickeln Immissionsschutzmaßnahmen.

FAQ

Normec uppenkamp Kapellenweg 8 48683 Ahaus +49 2561 44915-0
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