Emission zentral

Geruchsimmissionsmessungen

Geruchsimmissionsmessungen basieren ebenso wie Geruchsemissionsmessungen auf dem menschlichen Empfinden, sprich: der durchschnittlichen Nase eines Menschen. Denn Messgeräte geben aufgrund geringer Konzentrationen und nicht erkennbarer Wechselwirkungen oft keine befriedigenden Ergebnisse. Letztlich kann bei Gerüchen nur der Mensch genau einschätzen, ob etwas in der Luft liegt oder nicht. Das Mittel der Wahl sind Raster- und Fahnenbegehungen im Umfeld geruchsemittierender Betriebe.

Was wir tun

  • Rasterbegehungen nach DIN EN 16841-1 und Anhang 7 TA Luft
  • Fahnenbegehungen nach DIN EN 16841-2 (mehr nicht)
  • Ermittlung von Intensität und Hedonik nach VDI 3940
  • Abgleich der im Feld ermittelten Geruchsbelastung mit Geruchsimmisionsprognosen
  • Begleitung von Genehmigungsverfahren und Beschwerdefällen
  • Konzeption und Begleitung von geruchsmindernden Maßnahmen

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Geruchsimmissionsmessungen sind eine anspruchsvolle und daher relativ seltene Dienstleistung. Wir haben hier einen fachlichen Schwerpunkt aufgebaut, verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und greifen auf erfahrene und gut ausgebildete Prüfer zurück.

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Was ist eine Rasterbegehung?

Bei der Rasterbegehung wird ein Areal in gleich große Felder eingeteilt – das Raster – an deren Eckpunkten in regelmäßigen Abständen Probanden über sechs bzw. zwölf Monate Auskunft über eine Geruchsbelastung geben. Die Existenz eines Geruchs ist dabei bereits entscheidend; daher ist die Häufigkeit von Gerüchen die entscheidende Größe, weniger die Intensität. Nach der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) beginnt bei 10 bis 15 Prozent der Jahresdauer mit Geruchsbelastung der kritische Bereich.

Was ist eine Fahnenbegehung?

Ziel einer Fahnenbegehung ist die Ermittlung der räumlichen Ausbreitung von Gerüchen. Daher werden die Probanden im Feld so positioniert, dass sie auf der Leeseite von Emissionsquellen mehrere Linien hintereinander bilden, teils auch auf und ab gehen. Die GPS-gestützten Auswertungen werden grafisch aufgearbeitet und die Emissionsfahne kartiert. Wichtig ist es, die Wetterbedingungen genau festzuhalten, um daraus Rückschlüsse für typische Wetterlagen zu gewinnen.

Wie unterstützen wir Entscheider?

Gerüche können Anwohner über das erträgliche Maß hinaus belasten und sorgen regelmäßig für Konflikte, Beschwerden und Klagen. Im Vorfeld von Genehmigungen ebenso wie im laufenden Betrieb ist daher die Feststellung dieser Geruchsbelastung angezeigt. Mit Begehungen stellen wir die Dauer bzw. die räumliche Ausbreitung von Gerüchen zuverlässig fest und vergleichen sie mit errechneten Daten aus Immissionsprognosen und den zulässigen Immissionswerten. Konflikte können wir so vermeiden oder vermindern helfen, denn die Informationen ermöglichen einen effizienten Einsatz von Minderungsmaßnahmen.

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Geruchsimmissionsmessungen sind eine anspruchsvolle und daher relativ seltene Dienstleistung. Wir haben hier einen fachlichen Schwerpunkt aufgebaut, verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und greifen auf erfahrene und gut ausgebildete Prüfer zurück. Während Fahnenbegehungen vor allem bei der Erfassung von diffusen Emissionsquellen eine wichtige Entscheidungshilfe geben, bieten sich Rasterbegehungen bei Konfliktfällen im bestehenden Betrieb bzw. im Rahmen der Bauleitplanung an.

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Herausragende Datenqualität

Unsere Spezialisten begleiten ihren Planungsprozess mit fundierten Analysen, aussagekräftigen Gutachten und verlässlich ermittelten Werten.

Valide Entscheidungsgrundlagen

Die Daten und Auswertungen von unserer Seite ermöglichen Ihnen rechtssichere und wirtschaftliche Entscheidungen zu Minderungsmaßnahmen und Konfliktlösungen.

Unterstützung und Vermittlung

Im Dialog zwischen Unternehmen, Betroffenen und Planungsbehörden erzielen wir konsensfähige Ergebnisse, erleichtern Genehmigungen und entwickeln Immissionsschutzmaßnahmen.

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