Wie gut sind die Lösungen für den Schallschutz in Ihrem Unternehmen wirklich? Trotz genauer Pegelmessungen und Berechnungen hängt eine sichere Prognose auch davon ab, ob Sie sich auf die ausgewählten Produkte zur Schallreduktion auch wirklich verlassen können. Maschinen und Geräte auszutauschen ist nur dann sinnvoll, wenn die neuen auch wirklich leise genug sind. Dämmelemente sollten in der Praxis halten, was man sich von ihnen verspricht. Wir überprüfen dies in geeigneten Umgebungen.
Wir betreiben einen auf die Messung von Schallleistung und Schallabsorption optimierten Hallraum und setzen erfahrene, fundiert ausgebildete Fachleute ein.
Der Hallraum ist das genaue Gegenteil von einem sog. reflexionsarmen Raum: schräge Wände, hartes, glattes Material und im Raum angebrachte Segel werfen Schallwellen immer und immer wieder zurück, um maximale Nachhallzeit zu erreichen. Die Prüfsituation verlangt die Abwesenheit aller schallschluckenden Elemente – auch die Prüfer selbst halten sich im Nebenraum auf. So vermeiden wir, dass Ergebnisse verfälscht werden. Entweder platzieren wir ein zu prüfendes Gerät in der Raummitte oder wir geben Schall über einen Dodekaeder ab, der in 12 verschiedene Richtungen emittiert, und positionieren in verschiedenen Abständen und Winkeln hierzu die Dämmelemente.
Nahezu alle geräuschemittierenden Objekte können im Hallraum geprüft werden: Maschinen, Fahrzeuge, Rechner, Drucker und Kopierer, Entlüftungs- und Reinigungsgeräte, Roboter, Druckluftanlagen und Gebläse. Auch Fahrzeuge prüfen wir, sofern ihre Ausmaße mit dem Raumangebot zusammenpassen. Die zu prüfenden schalldämmenden Materialien sind meist Dämmplatten und -matten, Akustikputze, schallabsorbierende Möbel, Objekte und Flächen.
Schallreduktion setzt an zwei Enden an: Lärmvermeidung und Lärmreduktion, sprich: die Beschaffung leiserer Geräte und die verbesserte Dämmung. Beides ist mit nicht unerheblichen Investitionen verbunden. Eine Produktvermessung im Hallraum verschafft Ihnen die unternehmerische Sicherheit richtig zu investieren und die angestrebten Ziele mit ausgewählten Maßnahmen sicher zu erreichen. Zudem können Sie auf Grundlage eines fundierten Gutachtens fehlerhafte oder falsch deklarierte Produkte erkennen und die Hersteller gegebenenfalls belangen, wenn Zusicherungen sich in der Praxis als übertrieben erweisen.
Wir betreiben einen auf die Messung von Schallleistung und Schallabsorption optimierten Hallraum und setzen erfahrene, fundiert ausgebildete Fachleute ein. Bei Konflikten, etwa im Zuge der Abnahme von Baumaßnahmen, unterstützen wir Sie mit validen, herstellerunabhängigen Gutachten, die Ihnen Rechtssicherheit verschaffen.
Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.
Die VDI 3781 ist eine Richtlinie, mit der die optimale Schornsteinhöhe von Feuerstätten berechnet werden kann, um eine Rauch- und Geruchsbelästigung zu verhindern. Hierbei wird zum einen die ausreichende Verdünnung des Abgases und der ungestörte Abtransport des Abgases nachgewiesen.
Eine Schallprognose, auch Schallgutachten, Schallimmissionsprognose, Lärmprognose oder Immissionsprognose für Schall/Lärm genannt, wird grundsätzlich in Genehmigungsverfahren benötigt. Egal, ob baurechtliche Genehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sobald durch ein Gewerbe, egal wie groß oder klein es ist, mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist, kann die Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten fordern. Dieses erstellen wir für Sie nach den Bestimmungen der TA Lärm. Die TA Lärm regelt, wie laut ein Gewerbe sein darf und wer zu schützen ist.
Eine Schallprognose basiert auf einem Rechenmodell, welches die Auswirkungen des Betriebes auf die Umgebung berechnet. Mit einer solchen Prognose kann nachgewiesen werden, dass das Gewerbe nicht störend ist und die Richtwerte eingehalten werden. Dann ist das Gewerbe genehmigungsfähig.
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