Emission zentral

Lichtimmission

Lichtimmissionsmessungen werden immer dann notwendig, wenn Lichtquellen geeignet sind, Menschen in ihrem Wohlbefinden zu stören oder sogar zu gefährden. Dabei sind zwei Faktoren entscheidend: die Raumaufhellung und die Blendwirkung. Sie werden unterschiedlich gemessen, unterliegen unterschiedlichen Richtwerten und Parametern. Regelfälle sind Lichtreklamen, angestrahlte Fassaden und die Beleuchtung von Parkplätzen, Tankstellen, Sportveranstaltungen und Freiluft-Events. Aber auch die Blendung durch Autoverkehr, etwa bei Tiefgaragenausfahrten, wird regelmäßig untersucht.

Was wir tun

  • Messung von Lichtemissionen und Lichtimmissionen
  • Beurteilung von Aufhellung und Blendwirkung
  • Untersuchung von Grenzwertüberschreitungen nach den Lichtimmissionsrichtlinien
  • Erstellung von Gutachten im Zuge von Bauvorhaben
  • Entwicklung geeigneter Nutzungsregelungen, technischer und baulicher Maßnahmen

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Wir geben Ihnen unsere offene und ehrliche Einschätzung zur umweltverträglichen Planung von Anlagen, Standorten oder Infrastruktur. Auf die Qualität unserer gutachterlichen Ergebnisse können Sie sich voll und ganz verlassen.

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Wo kommen Immissionsmessungen zum Einsatz?

Die einschlägigen Richtlinien sind hinsichtlich einer Einstufung als gesundheitsgefährdende Immissionen nicht immer eindeutig, weshalb sich bei konkreten Anlässen eine Einzelfallprüfung anbietet. Besonders schutzwürdige Räume sind Wohn-, Schlaf- und Übernachtungsräume, Unterrichts-, Büro- und Praxisräume. Die strengsten Regeln gelten für Gesundheitseinrichtungen, großzügiger werden Immissionen in Stadtzentren oder Gewerbegebieten behandelt.

Wie messen wir Lichtimmissionen?

Immissionsorte sind in der Regel die Fensterebene, bei Außenbereichen die Nutzungsgrenzen. Wir messen bei Dunkelheit und klarem Wetter und schließen so Streueffekte durch Niederschläge aus. Auch Wechsellicht ist zu beachten. Bei Blendwirkungen beachten wir die Sichtverbindung, schließen Fremdquellen aus und berechnen die Störwirkung aus Leuchtdichte, Raumwinkel und Umgebungshelligkeit.

Wie unterstützen wir Entscheider?

Mit einem qualifizierten Lichtimmissionsgutachten verfügen Betreiber, Investoren und Aufsichtsbehörden über Klarheit bezüglich unerwünschter Lichteinwirkungen auf die Nachbarschaft. Auf dieser Grundlage kann festgestellt werden, ob Lichtstärke und Lichtfarbe, Beleuchtungszeiten oder Animationen tolerabel sind oder geändert werden sollten. Auch Änderungen an den Emissionsquellen, der Einbau von Blenden und sonstigen Abschirmungen sind denkbare Maßnahmen.

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Normec Uppenkamp Parkplatz

Fordern Sie ein Angebot für Lichtimmissionsuntersuchungen an

Lichtsmog nimmt in seiner Bedeutung kontinuierlich zu und ist regelmäßig Diskussionsgegenstand bei der Planung und Ausweisung von Nutzungsgebieten. Auch für Handels- und Industrieunternehmen, Sport- und Freizeitstätten-, Parkhausbetreiber, Gastronomiebetriebe und Speditionen kann die Auswirkung von Licht bedeutende Effekte auf die Umgebung haben.

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Herausragende Datenqualität

Unsere Spezialisten begleiten ihren Planungsprozess mit fundierten Analysen, aussagekräftigen Gutachten und verlässlich ermittelten Werten.

Valide Entscheidungsgrundlagen

Die Daten und Auswertungen von unserer Seite ermöglichen Ihnen rechtssichere und wirtschaftliche Entscheidungen zu Minderungsmaßnahmen und Konfliktlösungen.

Unterstützung und Vermittlung

Im Dialog zwischen Unternehmen, Betroffenen und Planungsbehörden erzielen wir konsensfähige Ergebnisse, erleichtern Genehmigungen und entwickeln Immissionsschutzmaßnahmen.
Normec uppenkamp Kapellenweg 8 48683 Ahaus +49 2561 44915-0
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