Die Auswirkungen von Schall sind insbesondere im Bereich von 100 bis 3.500 Hertz relevant für das menschliche Ohr, denn auf dieses so genannte Sprachfeld ist unser Hören ausgerichtet. Im Zusammenspiel mit dem Schallpegel entsteht schnell relevante Lärmbelästigung. Ursächlich sind im Alltag in Gebäuden insbesondere menschliche Stimmen, Musik, Trittschall- und Sanitärgeräusche. Diese Alltagsgeräusche übertragen sich nicht nur durch die Luft, sondern gerade auch über Bauteile. Messungen und Berechnungen zielen auf deren Minderung, meist über Dämmmaßnahmen, ab.
Von einer Schallimmissionsprognose im Rahmen der Bauleitplanung dürfen Sie eine valide und detaillierte Entscheidungsgrundlage für die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erwarten.
Die Luftschalldämmung betrifft Bauteile, die Geräusche zwischen verschiedenen Räumen verringern. Wir ermitteln das Schalldämmmaß normgerecht und berücksichtigen dabei die Nebenweg-Übertragungen. Insbesondere bei dünnen, einschaligen Wänden können die Übertragungen hoch sein. Die Trittschalldämmung betrachtet die Übertragung von Trittgeräuschen über Decken und verbundenen Elementen. Flankierende Bauteile können Schall auch bei guter Grunddämmung weiterleiten. Fassadendämmung und schalldichte Fenster reduzieren die Lärmeinwirkung von außen. Gemindert wird die Geräuschübertragung durch schallabsorbierende Objekte und Flächen.
Akuter Handlungsbedarf entsteht dann, wenn entweder Beschwerden der Bewohner bzw. Mitarbeiter über Lärmbelastungen geäußert werden oder der Vorwurf im Raum steht, dass bauliche Mängel zu einer erhöhten Geräuschübertragung geführt haben. Ein Gutachten ermittelt die Ursachen von Schall in Räumen unter Berücksichtigung von absorbierenden Elementen und beinhaltet zielgerichtete Vorschläge von Maßnahmen zur Beseitigung belastender Situationen. Im Zuge von baulichen Maßnahmen ist ein Gutachten vorab eine sinnvolle Investition in das Wohlbefinden der Nutzer.
Auf der Grundlage eines fundierten, unabhängigen Gutachtens kann eine betriebswirtschaftliche Abwägung stattfinden, welche Maßnahmen den Betroffenen gerecht werden und zugleich ein vertretbares Maß an Investitionen bedeuten. Schallschutz erhöht dabei nicht nur die Aufenthaltsqualität, sondern auch den Wert des Gebäudes. Gerade vor dem Hintergrund der Neuertüchtigung von Bestandsgebäuden (als immer lohnendere Alternative zu Abriss und Neubau) ist ein fundiertes Gutachten zum Schallschutz ein wichtiger Planungsbestandteil.
Von einer Schallimmissionsprognose im Rahmen der Bauleitplanung dürfen Sie eine valide und detaillierte Entscheidungsgrundlage für die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erwarten. Wir nehmen sämtliche Gegebenheiten in unsere Prognose auf und berechnen Schallausbreitungswege über das betreffende Gelände hinweg – unter Berücksichtigung bestehender Bebauung und weiterer Geländeeigenschaften. Verschiedene Planfälle wägen wir gegeneinander ab und sprechen in der Regel eine fachlich gesicherte Empfehlung aus.
Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.
Die VDI 3781 ist eine Richtlinie, mit der die optimale Schornsteinhöhe von Feuerstätten berechnet werden kann, um eine Rauch- und Geruchsbelästigung zu verhindern. Hierbei wird zum einen die ausreichende Verdünnung des Abgases und der ungestörte Abtransport des Abgases nachgewiesen.
Eine Schallprognose, auch Schallgutachten, Schallimmissionsprognose, Lärmprognose oder Immissionsprognose für Schall/Lärm genannt, wird grundsätzlich in Genehmigungsverfahren benötigt. Egal, ob baurechtliche Genehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sobald durch ein Gewerbe, egal wie groß oder klein es ist, mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist, kann die Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten fordern. Dieses erstellen wir für Sie nach den Bestimmungen der TA Lärm. Die TA Lärm regelt, wie laut ein Gewerbe sein darf und wer zu schützen ist.
Eine Schallprognose basiert auf einem Rechenmodell, welches die Auswirkungen des Betriebes auf die Umgebung berechnet. Mit einer solchen Prognose kann nachgewiesen werden, dass das Gewerbe nicht störend ist und die Richtwerte eingehalten werden. Dann ist das Gewerbe genehmigungsfähig.
"*" geeft vereiste velden aan
"*" geeft vereiste velden aan