Weil Räume, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten, schutzbedürftig sind, regeln Normen und Richtlinien die akustische Belastung. Dies betrifft Wohn- und Schlafräume, Hotel- und Krankenhausbetten, Unterrichtsräume in Bildungsstätten, Büro- und Praxisräume. Die Anforderungen gehen von Schallpegeln aus, unabhängig von menschlichem Empfinden. Daher ist ein Nachweis mit technischen Mitteln fundiert erstellbar. Ziel der Regelungen ist es, dass Menschen unter zufriedenstellenden Bedingungen wohnen, schlafen und arbeiten und sich bei normaler Sprechlautstärke Vertrauliches mitteilen können.
Wir können anhand Ihrer baulichen Unterlagen und Projektbeschreibungen schon im Vorfeld zuverlässig das Honorar kalkulieren und bieten Ihnen einen baukostenbezogenen Festpreis an.
Wohngebäude nahezu jeder Art (Mehrfamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser) fallen ebenso unter die Bestimmungen wie Bürogebäude und solche mit Mischnutzung. Gewerbebauten sind insofern betroffen, als sie regelmäßig Menschen unter schutzwürdigen Umständen aufnehmen, also z. B. Hotels, Herbergen, Krankenhäuser, Sanatorien, Schulen und Hochschulen.
Die schutzbedürftigen Räume sind von lauten Geräuschquellen abzuschirmen. Dies sind zum einen fest eingebaute technische Anlagen wie Aufzüge, Klima- und Belüftungsanlagen, Waschküchen, Saunen, Ver- und Entsorgungsanlagen, Garagen oder Verschattungsvorrichtungen. Zum anderen sind dies besonders laute Räume wie Gasträume, Handwerks- und Gewerbebetriebe, Küchen und Kantinen, Technikräume, Schwimmbäder, Werk- und Proberäume oder Sporthallen. Auch in Kernspin-Untersuchungsräumen oder Kegelbahnen entstehen potenziell störende, laute Geräusche.
Der rechnerische Nachweis, dass die baulichen Gegebenheiten den Anforderungen des Schallschutzes genügen, ist Voraussetzung für die Genehmigung von Bauprojekten (inklusive Umbau und Sanierung) und daher in § 15 der MBO entsprechend geregelt. Neben einem Nachweis im Sinne der Genehmigungen stellen wir auch Ausweise für erhöhte Anforderungen aus, die die Bauqualität belegen und somit eine positive Rolle bei Veräußerungen oder Vermietungen spielen.
Wir erfüllen alle Kriterien, die an Fachspezialisten im Allgemeinen und im Speziellen gefordert werden; wir sind in der Ingenieurkammer Bau NRW gelistet. Wir können anhand Ihrer baulichen Unterlagen und Projektbeschreibungen schon im Vorfeld zuverlässig das Honorar kalkulieren und bieten Ihnen einen baukostenbezogenen Festpreis an.
Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.
Die VDI 3781 ist eine Richtlinie, mit der die optimale Schornsteinhöhe von Feuerstätten berechnet werden kann, um eine Rauch- und Geruchsbelästigung zu verhindern. Hierbei wird zum einen die ausreichende Verdünnung des Abgases und der ungestörte Abtransport des Abgases nachgewiesen.
Eine Schallprognose, auch Schallgutachten, Schallimmissionsprognose, Lärmprognose oder Immissionsprognose für Schall/Lärm genannt, wird grundsätzlich in Genehmigungsverfahren benötigt. Egal, ob baurechtliche Genehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sobald durch ein Gewerbe, egal wie groß oder klein es ist, mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist, kann die Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten fordern. Dieses erstellen wir für Sie nach den Bestimmungen der TA Lärm. Die TA Lärm regelt, wie laut ein Gewerbe sein darf und wer zu schützen ist.
Eine Schallprognose basiert auf einem Rechenmodell, welches die Auswirkungen des Betriebes auf die Umgebung berechnet. Mit einer solchen Prognose kann nachgewiesen werden, dass das Gewerbe nicht störend ist und die Richtwerte eingehalten werden. Dann ist das Gewerbe genehmigungsfähig.
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