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Schallschutznachweis (DIN 4109)

Weil Räume, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten, schutzbedürftig sind, regeln Normen und Richtlinien die akustische Belastung. Dies betrifft Wohn- und Schlafräume, Hotel- und Krankenhausbetten, Unterrichtsräume in Bildungsstätten, Büro- und Praxisräume. Die Anforderungen gehen von Schallpegeln aus, unabhängig von menschlichem Empfinden. Daher ist ein Nachweis mit technischen Mitteln fundiert erstellbar. Ziel der Regelungen ist es, dass Menschen unter zufriedenstellenden Bedingungen wohnen, schlafen und arbeiten und sich bei normaler Sprechlautstärke Vertrauliches mitteilen können.

Was wir tun

  • Nachweis des Schallschutzes nach DIN 4109, der VDI 4100 und der LBOen der Länder
  • Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen
  • Nachweis der Trittschalldämmung nach DIN 4109-2
  • Begleitung von Bauvorhaben und Genehmigungsverfahren
  • Beratung zu geeigneten Schallschutzmaßnahmen

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Wir können anhand Ihrer baulichen Unterlagen und Projektbeschreibungen schon im Vorfeld zuverlässig das Honorar kalkulieren und bieten Ihnen einen baukostenbezogenen Festpreis an.

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Für welche Gebäude ist der Schallschutznachweis von Bedeutung?

Wohngebäude nahezu jeder Art (Mehrfamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser) fallen ebenso unter die Bestimmungen wie Bürogebäude und solche mit Mischnutzung. Gewerbebauten sind insofern betroffen, als sie regelmäßig Menschen unter schutzwürdigen Umständen aufnehmen, also z. B. Hotels, Herbergen, Krankenhäuser, Sanatorien, Schulen und Hochschulen.

Welche akustischen Störungen sind Gegenstand der Untersuchungen?

Die schutzbedürftigen Räume sind von lauten Geräuschquellen abzuschirmen. Dies sind zum einen fest eingebaute technische Anlagen wie Aufzüge, Klima- und Belüftungsanlagen, Waschküchen, Saunen, Ver- und Entsorgungsanlagen, Garagen oder Verschattungsvorrichtungen. Zum anderen sind dies besonders laute Räume wie Gasträume, Handwerks- und Gewerbebetriebe, Küchen und Kantinen, Technikräume, Schwimmbäder, Werk- und Proberäume oder Sporthallen. Auch in Kernspin-Untersuchungsräumen oder Kegelbahnen entstehen potenziell störende, laute Geräusche.

Wie unterstützen wir Entscheider?

Der rechnerische Nachweis, dass die baulichen Gegebenheiten den Anforderungen des Schallschutzes genügen, ist Voraussetzung für die Genehmigung von Bauprojekten (inklusive Umbau und Sanierung) und daher in § 15 der MBO entsprechend geregelt. Neben einem Nachweis im Sinne der Genehmigungen stellen wir auch Ausweise für erhöhte Anforderungen aus, die die Bauqualität belegen und somit eine positive Rolle bei Veräußerungen oder Vermietungen spielen.

working on plans at desk
Baustelle

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Wir erfüllen alle Kriterien, die an Fachspezialisten im Allgemeinen und im Speziellen gefordert werden; wir sind in der Ingenieurkammer Bau NRW gelistet. Wir können anhand Ihrer baulichen Unterlagen und Projektbeschreibungen schon im Vorfeld zuverlässig das Honorar kalkulieren und bieten Ihnen einen baukostenbezogenen Festpreis an.

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Herausragende Datenqualität

Unsere Spezialisten begleiten ihren Planungsprozess mit fundierten Analysen, aussagekräftigen Gutachten und verlässlich ermittelten Werten.

Valide Entscheidungsgrundlagen

Die Daten und Auswertungen von unserer Seite ermöglichen Ihnen rechtssichere und wirtschaftliche Entscheidungen zu Minderungsmaßnahmen und Konfliktlösungen.

Unterstützung und Vermittlung

Im Dialog zwischen Unternehmen, Betroffenen und Planungsbehörden erzielen wir konsensfähige Ergebnisse, erleichtern Genehmigungen und entwickeln Immissionsschutzmaßnahmen.

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