Wärmeschutznachweise sind obligatorische Unterlagen bei Neubau oder Sanierung eines Gebäudes und werden gemeinsam mit dem Bauantrag eingereicht. Um den Nachweis zu führen, ist es sinnvoll, bereits in der Frühphase Klarheit zu erlangen, welche Kriterien wie einzuhalten sind und wie dies wirtschaftlich erreichbar ist. Bei Umbauten, Revitalisierungen und Sanierungen ist die Aufnahme des Ist-Zustandes unverzichtbar. Hier wird auch klar, welche Potenziale zur Energieeinsparung bestehen und wie sie gehoben werden können. Dabei geht der Wärmeschutz in zwei Richtungen: Vermeidung von Wärmeabstrahlung nach außen beim Heizen des Gebäudes und Vermeidung des Eindringens von Wärme bei Kühlung an warmen Tagen.
Eine Analyse Ihres Energieverbrauchs und der Gebäudehülle bietet die beste Entscheidungsgrundlage für einen energetisch nachhaltigen Betrieb Ihrer Immobilie – zu Ihrem eigenen Vorteil, dem der Nutzer und der Allgemeinheit.
Die Qualität der Wärmeschutzberechnung hängt unmittelbar von der Qualität der ermittelten Daten ab. Schon vor einer Ortsbegehung ist die Betrachtung der Gebäudeunterlagen und der Baubeschreibung sinnvoll, falls vorhanden. So können Grunddaten zur Dimensionierung, der Geschosshöhen und Flächen aufgenommen werden. Die Gebäudehülle wird sowohl von außen als auch von innen analysiert, alle Bestandteile der Fassade, Besonderheiten und eventuelle Bauschäden aufgenommen. Im nächsten Schritt wird die Anlagentechnik unter die Lupe genommen und zum Schluss mögliche Szenarien berücksichtigt, etwa, ob Nutzungsänderungen oder ohnehin geplante Sanierungen anstehen.
Das rechnerische Ergebnis ist der Bedarfs-/Verbrauchsabgleich. Hierfür wird der reale Energieverbrauch ermittelt, um verschiedene Faktoren korrigiert und eine errechnete Bedarfsbilanz hierzu ins Verhältnis gesetzt. Geeignete Schätzungen können dabei fehlende Daten ersetzen. Die errechnete Bedarfsbilanz hängt von weiteren Faktoren, etwa dem Nutzerverhalten, ab, das in die Untersuchung einfließt. Die Interpretation der Ergebnisse wird einem Plausibilitäts-Check unterzogen und dient häufig zur Ermittlung von Handlungsfeldern und der Definition von Energie-Einsparzielen oder der Optimierung des Energie-Bezugsmixes.
Eine Analyse Ihres Energieverbrauchs und der Gebäudehülle bietet die beste Entscheidungsgrundlage für einen energetisch nachhaltigen Betrieb Ihrer Immobilie – zu Ihrem eigenen Vorteil, dem der Nutzer und der Allgemeinheit. Wir berechnen den Primärenergieverbrauch, den Endenergieverbrauch und den Nutzenergieverbrauch für Wohn- und Nichtwohngebäude und erstellen bei Erfüllung der Anforderungen einen entsprechenden Nachweis für die Genehmigungsbehörden.
Eine Analyse Ihres Energieverbrauchs und der Gebäudehülle bietet die beste Entscheidungsgrundlage für einen energetisch nachhaltigen Betrieb Ihrer Immobilie – zu Ihrem eigenen Vorteil, dem der Nutzer und der Allgemeinheit. Wir berechnen den Primärenergieverbrauch, den Endenergieverbrauch und den Nutzenergieverbrauch für Wohn- und Nichtwohngebäude und erstellen bei Erfüllung der Anforderungen einen entsprechenden Nachweis für die Genehmigungsbehörden.
Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.
Die VDI 3781 ist eine Richtlinie, mit der die optimale Schornsteinhöhe von Feuerstätten berechnet werden kann, um eine Rauch- und Geruchsbelästigung zu verhindern. Hierbei wird zum einen die ausreichende Verdünnung des Abgases und der ungestörte Abtransport des Abgases nachgewiesen.
Eine Schallprognose, auch Schallgutachten, Schallimmissionsprognose, Lärmprognose oder Immissionsprognose für Schall/Lärm genannt, wird grundsätzlich in Genehmigungsverfahren benötigt. Egal, ob baurechtliche Genehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sobald durch ein Gewerbe, egal wie groß oder klein es ist, mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist, kann die Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten fordern. Dieses erstellen wir für Sie nach den Bestimmungen der TA Lärm. Die TA Lärm regelt, wie laut ein Gewerbe sein darf und wer zu schützen ist.
Eine Schallprognose basiert auf einem Rechenmodell, welches die Auswirkungen des Betriebes auf die Umgebung berechnet. Mit einer solchen Prognose kann nachgewiesen werden, dass das Gewerbe nicht störend ist und die Richtwerte eingehalten werden. Dann ist das Gewerbe genehmigungsfähig.
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