Kaum ein Gewerbe ist in der Bevölkerung als Nachbar unbeliebter als ein abfallverarbeitender Betrieb. Nicht nur hat er ungünstige Betriebszeiten und ein beträchtliches Aufkommen an Lieferverkehr. Von Recycling-Zentren, Abfallverbrennungs- oder -sortieranlagen kann außerdem ein sehr unangenehmer Geruch ausgehen. In Teilbereichen trifft dies auch auf andere Formen der Entsorgung zu, etwa bei Klärschlamm. Daher ist bei der Errichtung oder Erweiterung von Entsorgungsbetrieben im Vorfeld zu klären, wie insbesondere der meist als unangenehm empfundene Geruch von Wohngebieten ferngehalten werden kann.
Auch wenn es Entsorgungsbetriebe gibt, die aus historischen Gründen relativ nahe an Wohnbebauung liegen, ist es allgemeiner Konsens, diese Branche möglichst an Orten anzusiedeln, wo Störeinflüsse auf andere Nutzungsinteressen gering bleiben. Allerdings muss auch in peripherer Lage die Anbindung gesichert sein. Wir prüfen verschiedene Standortalternativen und analysieren sie auf wahrscheinliche Immissionsbelastungen. Dies geschieht auf Basis fundierter Prognosen.
Neben dem Geruch ist die Geräuschentwicklung in der Entsorgungswirtschaft ein relevanter Faktor. Das Entladen von Lkw, der Lieferverkehr und der Betrieb von Pressen, Schreddern und Förderanlagen erzeugt einen erheblichen Schallpegel. Dieser kann mit steigender Auslastung von Anlagen zunehmen und dann geltende Richtwerte überschreiten. Auch die Richtwerte selbst können sich ändern, wenn sich die Nutzung des Umfelds mit der Zeit ändert.
Auch wenn Entsorgungsbetriebe alle gesetzlichen Auflagen erfüllen, befürchtet die Anwohnerschaft massive Nachteile durch die räumliche Nähe – von Geruchsbelästigung bei ungünstiger Wetterlage bis hin zum Wertverfall der Immobilie. In diesem Fall ist es sinnvoll, bei Erweiterungen oder Neuplanungen die Bewohner in den Dialog einzubinden. Wir verfügen über personenzertifizierte Mediatoren, die sich außerdem durch fachliche Erfahrung auszeichnen.
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