Die öffentliche Hand spielt beim Immissionsschutz eine doppelte Rolle: Einerseits ist sie regelnde Instanz und muss im Rahmen der Flächen-, Verkehrsplanung und Stadtentwicklung die Einhaltung der Gesetzgebung gewährleisten und die Interessen von Wirtschaft und Bevölkerung im Sinne einer hohen Lebensqualität für alle in Einklang bringen. Andererseits ist sie selbst Betreiberin von teilweise emissionsintensiven Einheiten: vor allem Kommunen und ihre Zweckverbände betreiben zum Beispiel Klärwerke, Betriebshöfe, Kraftwerke, Sportstätten, Binnenhäfen und Entsorgungsbetriebe. Hinzu kommt ein teils stattlicher Gebäudebestand – sowohl Wohn- als auch Büro- und Gewerbebauten. In beiden Rollen fungiert die öffentliche Verwaltung selbst als Auftraggeber für eine Reihe von Immissionsschutzgutachten.
Immer deutlicher weist die Politik den Kommunen eine Vorbildfunktion beim umweltverträglichen und nachhaltigen Betrieb von Gebäuden zu. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Bau und Betrieb von kommunalen Immobilien. Wir unterstützen die Verwaltung bei Energieeinsparungsmaßnahmen und energetischen Sanierungen, bei Modernisierungen von Anlagen und beim Schutz vor Immissionen aller Art. So ist zum Beispiel die Vermeidung von Lichtsmog ein immer wichtigerer Posten in kommunalen Agenden geworden.
Ein besonders wichtiger, aber auch konfliktträchtiger Bereich der öffentlichen Planung ist die Verkehrsführung. Der Straßenverkehr ist einer der Hauptverursacher von Feinstaub- und Stickoxidbelastung in der Luft – in einem Maße, dass in vielen Städten die zulässigen Höchstmengen regelmäßig überschritten werden und Strafen drohen. Wir ermitteln Luftschadstoffe an neuralgischen Punkten im Straßenverkehr und beraten qualifiziert zu Verkehrsplanungen, die auch unter Lärmgesichtspunkten eine wichtige Rolle spielen.
Eine alltägliche, aber nicht triviale Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist die Vermeidung und die Beilegung von Konflikten zwischen Einwohnern, die unter Immissionen leiden, und deren Verursachern. Insbesondere bei der Ausweisung neuer Wohngebiete und Gewerbestandorte ist im Rahmen der Bürgerbeteiligung ein frühes, vorausschauendes Vorgehen ratsam. Wir schaffen mit Messungen und Prognosen sichere Entscheidungsgrundlagen und können bei entstandenen Konflikten über Mediation und Moderation zwischen den Interessengruppen zu zufriedenstellenden Lösungen beitragen.
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