Geruchsimmissionsmessungen basieren ebenso wie Geruchsemissionsmessungen auf dem menschlichen Empfinden, sprich: der durchschnittlichen Nase eines Menschen. Denn Messgeräte geben aufgrund geringer Konzentrationen und nicht erkennbarer Wechselwirkungen oft keine befriedigenden Ergebnisse. Letztlich kann bei Gerüchen nur der Mensch genau einschätzen, ob etwas in der Luft liegt oder nicht. Das Mittel der Wahl sind Raster- und Fahnenbegehungen im Umfeld geruchsemittierender Betriebe.
Geruchsimmissionsmessungen sind eine anspruchsvolle und daher relativ seltene Dienstleistung. Wir haben hier einen fachlichen Schwerpunkt aufgebaut, verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und greifen auf erfahrene und gut ausgebildete Prüfer zurück.
Bei der Rasterbegehung wird ein Areal in gleich große Felder eingeteilt – das Raster – an deren Eckpunkten in regelmäßigen Abständen Probanden über sechs bzw. zwölf Monate Auskunft über eine Geruchsbelastung geben. Die Existenz eines Geruchs ist dabei bereits entscheidend; daher ist die Häufigkeit von Gerüchen die entscheidende Größe, weniger die Intensität. Nach der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) beginnt bei 10 bis 15 Prozent der Jahresdauer mit Geruchsbelastung der kritische Bereich.
Ziel einer Fahnenbegehung ist die Ermittlung der räumlichen Ausbreitung von Gerüchen. Daher werden die Probanden im Feld so positioniert, dass sie auf der Leeseite von Emissionsquellen mehrere Linien hintereinander bilden, teils auch auf und ab gehen. Die GPS-gestützten Auswertungen werden grafisch aufgearbeitet und die Emissionsfahne kartiert. Wichtig ist es, die Wetterbedingungen genau festzuhalten, um daraus Rückschlüsse für typische Wetterlagen zu gewinnen.
Gerüche können Anwohner über das erträgliche Maß hinaus belasten und sorgen regelmäßig für Konflikte, Beschwerden und Klagen. Im Vorfeld von Genehmigungen ebenso wie im laufenden Betrieb ist daher die Feststellung dieser Geruchsbelastung angezeigt. Mit Begehungen stellen wir die Dauer bzw. die räumliche Ausbreitung von Gerüchen zuverlässig fest und vergleichen sie mit errechneten Daten aus Immissionsprognosen und den zulässigen Immissionswerten. Konflikte können wir so vermeiden oder vermindern helfen, denn die Informationen ermöglichen einen effizienten Einsatz von Minderungsmaßnahmen.
Geruchsimmissionsmessungen sind eine anspruchsvolle und daher relativ seltene Dienstleistung. Wir haben hier einen fachlichen Schwerpunkt aufgebaut, verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und greifen auf erfahrene und gut ausgebildete Prüfer zurück. Während Fahnenbegehungen vor allem bei der Erfassung von diffusen Emissionsquellen eine wichtige Entscheidungshilfe geben, bieten sich Rasterbegehungen bei Konfliktfällen im bestehenden Betrieb bzw. im Rahmen der Bauleitplanung an.
Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.
Die VDI 3781 ist eine Richtlinie, mit der die optimale Schornsteinhöhe von Feuerstätten berechnet werden kann, um eine Rauch- und Geruchsbelästigung zu verhindern. Hierbei wird zum einen die ausreichende Verdünnung des Abgases und der ungestörte Abtransport des Abgases nachgewiesen.
Eine Schallprognose, auch Schallgutachten, Schallimmissionsprognose, Lärmprognose oder Immissionsprognose für Schall/Lärm genannt, wird grundsätzlich in Genehmigungsverfahren benötigt. Egal, ob baurechtliche Genehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sobald durch ein Gewerbe, egal wie groß oder klein es ist, mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist, kann die Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten fordern. Dieses erstellen wir für Sie nach den Bestimmungen der TA Lärm. Die TA Lärm regelt, wie laut ein Gewerbe sein darf und wer zu schützen ist.
Eine Schallprognose basiert auf einem Rechenmodell, welches die Auswirkungen des Betriebes auf die Umgebung berechnet. Mit einer solchen Prognose kann nachgewiesen werden, dass das Gewerbe nicht störend ist und die Richtwerte eingehalten werden. Dann ist das Gewerbe genehmigungsfähig.
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