Stadtentwicklung ist eine der wichtigsten, verantwortungsvollsten und zugleich komplexesten Aufgaben der Kommunalverwaltung. Bei der Festlegung der Flächennutzung müssen nicht nur Interessen der Bevölkerung und der Wirtschaft miteinander in Einklang gebracht, sondern auch langfristig verträgliche Lösungen für Umwelt- und Naturschutz gefunden werden. Neue Wohngebiete entstehen häufig an Ortsrändern, wo nicht selten bereits geruchsemittierende Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe angesiedelt sind.
Unsere Gutachten geben Ihnen detailgenauen Aufschluss über Risiken, Planungsfolgen und gangbare Wege zur konfliktarmen Realisierung.
Ein Geruchsimmissionschutzgutachten analysiert grundsätzlich die Verträglichkeit industrieller und landwirtschaftlicher Gerüche im Hinblick auf schutzbedürftige Nutzung. Im Ergebnis entsteht eine Aussage darüber, ob zum Beispiel ein Wohngebiet unter Geruchsentwicklung zu leiden hätte und in welchem Ausmaß. Werden Immissionswerte überschritten, betrachtet das Gutachten geeignete Lösungen planungsrechtlicher, technischer und baulicher Art. Umgekehrt werden auch die Folgen heranrückender Wohnbebauung für betroffene Wirtschaftsunternehmen betrachtet.
Bei der Analyse der Emissionen werden vielfältige Quellparameter erfasst, etwa die Art der Anlagen und Betriebe, Produktionsverfahren und Materialien, Dimensionalität der Einzeleinrichtungen, Art der Ableitung, Abmessungen und Öffnungen, Betriebszeiten, Jahresgänge und Geruchsqualitäten. Bei der Ausbreitungsrechnung werden meteorologische Daten ebenso herangezogen wie topografische Informationen, Orografie, Bebauungshöhe und -anordnung. Diese Daten bestimmen das optimale Rechengitter in Ausmaß und Maschengröße. Für die fraglichen Gebiete können auf diese Weise sehr kleinräumige Prognosen über die Geruchsstunden angegeben werden.
Kommunen erhalten mit einem Immissionsschutzgutachten zur Geruchsbelästigung ein geeignetes Instrument zur Abschätzung des Risikos von Nutzungskonflikten in beplanten Gebieten. Die Ergebnisse können die vorgesehenen Flächennutzungspläne als unbedenklich bestätigen oder Warnungen begründen, auf die in den meisten Fällen abgestuft reagiert werden kann. Größere Abstände, abweichende Gebietsklassifikationen, Betriebszeitenfestlegungen oder Umplanungen sind je nachdem die Mittel der Wahl.
Wir machen uns im Vorfeld mit dem konkreten Vorhaben vertraut und ziehen bestehende Informationen heran. Die fraglichen Betriebe analysieren wir sehr genau auf die olfaktorische Wirkung und erstellen die Prognose mit gängigen Rechenmodellen, die wir bei Bedarf durch Begehungen konkretisieren. Unsere Gutachten geben Ihnen detailgenauen Aufschluss über Risiken, Planungsfolgen und gangbare Wege zur konfliktarmen Realisierung.
Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.
Die VDI 3781 ist eine Richtlinie, mit der die optimale Schornsteinhöhe von Feuerstätten berechnet werden kann, um eine Rauch- und Geruchsbelästigung zu verhindern. Hierbei wird zum einen die ausreichende Verdünnung des Abgases und der ungestörte Abtransport des Abgases nachgewiesen.
Eine Schallprognose, auch Schallgutachten, Schallimmissionsprognose, Lärmprognose oder Immissionsprognose für Schall/Lärm genannt, wird grundsätzlich in Genehmigungsverfahren benötigt. Egal, ob baurechtliche Genehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sobald durch ein Gewerbe, egal wie groß oder klein es ist, mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist, kann die Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten fordern. Dieses erstellen wir für Sie nach den Bestimmungen der TA Lärm. Die TA Lärm regelt, wie laut ein Gewerbe sein darf und wer zu schützen ist.
Eine Schallprognose basiert auf einem Rechenmodell, welches die Auswirkungen des Betriebes auf die Umgebung berechnet. Mit einer solchen Prognose kann nachgewiesen werden, dass das Gewerbe nicht störend ist und die Richtwerte eingehalten werden. Dann ist das Gewerbe genehmigungsfähig.
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