Emission zentral

Bauleitplanung

Stadtentwicklung ist eine der wichtigsten, verantwortungsvollsten und zugleich komplexesten Aufgaben der Kommunalverwaltung. Bei der Festlegung der Flächennutzung müssen nicht nur Interessen der Bevölkerung und der Wirtschaft miteinander in Einklang gebracht, sondern auch langfristig verträgliche Lösungen für Umwelt- und Naturschutz gefunden werden. Neue Wohngebiete entstehen häufig an Ortsrändern, wo nicht selten bereits geruchsemittierende Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe angesiedelt sind.

Was wir tun

  • Geruchsimmissionsmessungen nach DIN EN 16841-1 und VDI 3940 sowie Prognosen nach Anhang 2 TA Luft, Anhang 7 TA Luft, VDI 3945-3 und VDI 3783-13
  • Ermittlung von Belästigungsgraden für Beurteilungsflächen nach Anhang 7 TA Luft
  • Berechnung von Mindestabständen nach den Richtlinien der Bundesländer
  • Einzelfallprüfungen durch Begehungen
  • Entscheidungsgerechte Aufarbeitung in Gutachten und fachliche Empfehlungen

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Unsere Gutachten geben Ihnen detailgenauen Aufschluss über Risiken, Planungsfolgen und gangbare Wege zur konfliktarmen Realisierung.

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Was können Sie von einer Geruchsimmissions­prognose erwarten?

Ein Geruchsimmissionschutzgutachten analysiert grundsätzlich die Verträglichkeit industrieller und landwirtschaftlicher Gerüche im Hinblick auf schutzbedürftige Nutzung. Im Ergebnis entsteht eine Aussage darüber, ob zum Beispiel ein Wohngebiet unter Geruchsentwicklung zu leiden hätte und in welchem Ausmaß. Werden Immissionswerte überschritten, betrachtet das Gutachten geeignete Lösungen planungsrechtlicher, technischer und baulicher Art. Umgekehrt werden auch die Folgen heranrückender Wohnbebauung für betroffene Wirtschaftsunternehmen betrachtet.

Welche Informationen enthält das Immissionsgutachten genau?

Bei der Analyse der Emissionen werden vielfältige Quellparameter erfasst, etwa die Art der Anlagen und Betriebe, Produktionsverfahren und Materialien, Dimensionalität der Einzeleinrichtungen, Art der Ableitung, Abmessungen und Öffnungen, Betriebszeiten, Jahresgänge und Geruchsqualitäten. Bei der Ausbreitungsrechnung werden meteorologische Daten ebenso herangezogen wie topografische Informationen, Orografie, Bebauungshöhe und -anordnung. Diese Daten bestimmen das optimale Rechengitter in Ausmaß und Maschengröße. Für die fraglichen Gebiete können auf diese Weise sehr kleinräumige Prognosen über die Geruchsstunden angegeben werden.

Wie unterstützen wir Entscheider?

Kommunen erhalten mit einem Immissionsschutzgutachten zur Geruchsbelästigung ein geeignetes Instrument zur Abschätzung des Risikos von Nutzungskonflikten in beplanten Gebieten. Die Ergebnisse können die vorgesehenen Flächennutzungspläne als unbedenklich bestätigen oder Warnungen begründen, auf die in den meisten Fällen abgestuft reagiert werden kann. Größere Abstände, abweichende Gebietsklassifikationen, Betriebszeitenfestlegungen oder Umplanungen sind je nachdem die Mittel der Wahl.

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Wir machen uns im Vorfeld mit dem konkreten Vorhaben vertraut und ziehen bestehende Informationen heran. Die fraglichen Betriebe analysieren wir sehr genau auf die olfaktorische Wirkung und erstellen die Prognose mit gängigen Rechenmodellen, die wir bei Bedarf durch Begehungen konkretisieren. Unsere Gutachten geben Ihnen detailgenauen Aufschluss über Risiken, Planungsfolgen und gangbare Wege zur konfliktarmen Realisierung.

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Herausragende Datenqualität

Unsere Spezialisten begleiten ihren Planungsprozess mit fundierten Analysen, aussagekräftigen Gutachten und verlässlich ermittelten Werten.

Valide Entscheidungsgrundlagen

Die Daten und Auswertungen von unserer Seite ermöglichen Ihnen rechtssichere und wirtschaftliche Entscheidungen zu Minderungsmaßnahmen und Konfliktlösungen.

Unterstützung und Vermittlung

Im Dialog zwischen Unternehmen, Betroffenen und Planungsbehörden erzielen wir konsensfähige Ergebnisse, erleichtern Genehmigungen und entwickeln Immissionsschutzmaßnahmen.

FAQ

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