Produzierendes Gewerbe, Handwerksbetriebe, industrielle Dienstleister und Energieerzeuger befinden sich häufig in der Lage, dass ihre Geruchsemissionen zu unerwünschten Immissionen im engeren und weiteren Umfeld führen. Es ist im Vergleich zu luftschadstoffbegrenzenden Maßnahmen anspruchsvoller, diese Gerüche zu bekämpfen, da schon geringere Konzentrationen in der Umgebungsluft zu entsprechenden Empfindungen führen. Bei der Neuplanung von Anlagen und Standorten ist daher eine spezielle Prognose auf Basis von Ausbreitungsrechnungen empfehlenswert.
Anhand Ihrer detaillierten Anlagenplanungen, Herstellerangaben und dem projektierten Betriebsgelände können wir eine genaue Ausbreitungsrechnung erstellen, die durch qualifizierte Experten im Rahmen von Ortsbegehungen weiter spezifiziert wird.
Geruchsintensive Abluft kann bei vielen Tätigkeiten entstehen, insbesondere im Rahmen von thermischen und chemischen Prozessen. Die dabei entstehenden VOC (flüchtige Kohlenstoffverbindungen) und schwefelhaltige Abgase sind dabei der Hauptverursacher von regelmäßig als unangenehm empfundenen Gerüchen. Betroffen sind daher vor allem Betriebe, die in der Energieerzeugung, der Abfallwirtschaft, der Chemie, der Nahrungsmittelproduktion, der Metall- und Kunststofferzeugung und -verarbeitung tätig sind. Je nach Standort beeinflussen Gelände, Klima und Bebauung die Immissionen mehr oder weniger stark. Diese zu kennen, ist bei der Planung neuer Anlagenstandorte von großer Bedeutung.
Die Beschaffenheit und Größe von Anlagen ist ebenso ein wichtiger Prognosefaktor wie die Positionierung und Höhe von Abzügen und das Ausmaß von mehr oder weniger diffusen Entweichungen geruchsintensiver Stoffe, etwa aus Gebäudeöffnungen. Den Standort analysieren wir hinsichtlich der wahrscheinlichen immissionsbegünstigenden oder -mindernden Wirkung von Entfernung, Gelände- und Wettereinflüssen. Verschiedene Szenarien modellieren wir unter Berücksichtigung von geruchsmindernden Maßnahmen wie dem Einsatz von Filtern oder der Umpositionierung von Anlagen. Die kartierte Auswirkung auf das Wohnumfeld gibt jeweils Hinweise auf die wirtschaftlich optimalen Präventionsmaßnahmen.
Auf der Grundlage betriebstypischer Szenarien können Geruchsemissionen gezielt im Vorfeld begrenzt oder vermieden werden, so dass die Gesamtbelastung in den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen bleibt. Dabei gehen wir nach TA Luft von der ungünstigsten Konstellation aus. So schaffen wir eine rechtssichere Grundlage für den Genehmigungsprozess und stellen Sie auch bei eventuellen Konflikten mit der Nachbarschaft auf die sichere Seite.
Anhand Ihrer detaillierten Anlagenplanungen, Herstellerangaben und dem projektierten Betriebsgelände können wir eine genaue Ausbreitungsrechnung erstellen, die durch qualifizierte Experten im Rahmen von Ortsbegehungen weiter spezifiziert wird. So können Sie einen Standort bereits vorab auswählen und gegebenenfalls Optimierungsmaßnahmen im Vorfeld treffen. Dies vermeidet Konflikte und teure Nachrüstungen.
Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.
Die VDI 3781 ist eine Richtlinie, mit der die optimale Schornsteinhöhe von Feuerstätten berechnet werden kann, um eine Rauch- und Geruchsbelästigung zu verhindern. Hierbei wird zum einen die ausreichende Verdünnung des Abgases und der ungestörte Abtransport des Abgases nachgewiesen.
Eine Schallprognose, auch Schallgutachten, Schallimmissionsprognose, Lärmprognose oder Immissionsprognose für Schall/Lärm genannt, wird grundsätzlich in Genehmigungsverfahren benötigt. Egal, ob baurechtliche Genehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sobald durch ein Gewerbe, egal wie groß oder klein es ist, mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist, kann die Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten fordern. Dieses erstellen wir für Sie nach den Bestimmungen der TA Lärm. Die TA Lärm regelt, wie laut ein Gewerbe sein darf und wer zu schützen ist.
Eine Schallprognose basiert auf einem Rechenmodell, welches die Auswirkungen des Betriebes auf die Umgebung berechnet. Mit einer solchen Prognose kann nachgewiesen werden, dass das Gewerbe nicht störend ist und die Richtwerte eingehalten werden. Dann ist das Gewerbe genehmigungsfähig.
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