Landwirtschaftliche Betriebe sehen sich häufig mit der Situation konfrontiert, dass ihr Umfeld zunehmend mit Flächen belegt wird, die dem Wohnen, der Naherholung oder gesundheitlichen Funktionen dienen. Damit unterliegt die Ausweitung der Viehzucht oder der Bau von infrastrukturellen Einrichtungen (zum Beispiel Gülle- und Mistlagerstätten) mitunter strengen Kriterien hinsichtlich der Geruchsbelastung. Prognosen zur Ausbreitung der Geruchsemissionen, zum Beispiel im Zuge des Umbaus zu einem Tierwohlstall, tragen dazu bei, die betriebliche Entwicklung weitgehend konfliktfrei zu gestalten und ein zunehmend engeres räumliches Miteinander zu ermöglichen.
Wir greifen für ein Geruchsgutachten auf eine Vielfalt an Datenmodellen zurück, die Geodaten, Wetterdaten und die projektierte Art, Größe und Beschaffenheit beispielsweise von Ställen, Futtersilos und Güllebunkern enthalten.
Die am stärksten als Belästigung empfundenen Gerüche in landwirtschaftlichen Betrieben gehen von der Tierhaltung aus. Im Rahmen der Hofkonzentration steigt dabei tendenziell die Größe der Tierhaltungseinrichtungen und die Anzahl des Viehs. In vielen Fällen nehmen bestehende Standorte nicht mehr die Gesamtheit der Mast- und Zuchtanlagen auf, auch die Flächen zur Lagerung von Stallmist und Gülle reichen mitunter nicht mehr aus und werden bisweilen in neue Standorte ausgelagert. Hier ist es von großer Bedeutung, ob bereits eine Geruchsbelastung vorliegt, ob das umgebende Gebiet womöglich als Wohnbebauung gilt und welcher Art die Geruchsbelästigung ist.
Bei der Ausbreitungsrechnung untersuchen wir Ausmaß und genaue Nutzung der projektierten Fläche ebenso wie seine Nähe zu ähnlichen Emissionsquellen und betroffenen Gebieten in der Umgebung. Insbesondere die Vorbelastungssituation, die vorherrschende Windrichtung und -geschwindigkeit, die entweder im Feld bestimmt oder aufgrund von Vergleichsdaten errechnet wird, bestimmen die Ausbreitung; hinzu kommt insbesondere die Beschaffenheit des Geländes. Es kann auch sinnvoll sein, Tagesgänge zu berechnen, wenn die Nutzung dies nahelegt. Die Geruchsentwicklungen von Tierarten werden in der Regel zusätzlich mit Gewichtungsfaktoren belegt – mit niedrigeren Werten für Pferde, Rinder und Schweine und höheren für Geflügel.
Auch wenn die Rechtsprechung landwirtschaftlichen Betrieben generell Privilegien einräumt, steckt der Teufel oft im Detail. So ist es gegenüber den genehmigenden Behörden sinnvoll nachzuweisen, dass die Geruchsimmission bei Erweiterungen nicht weiter ansteigt oder ein Anstieg technisch unvermeidlich ist. Bei Siedlungen, die ihren Dorfcharakter verlieren, ist erhöhte Vorsicht geboten, weil hier strengere Regeln für Geruchsbelästigungen greifen. Ein Gutachten begünstigt nicht nur behördliche Genehmigungen, sondern hilft auch dabei, geeignete Flächen für neue Standorte zu bewerten.
Wir greifen für ein Geruchsgutachten auf eine Vielfalt an Datenmodellen zurück, die Geodaten, Wetterdaten und die projektierte Art, Größe und Beschaffenheit beispielsweise von Ställen, Futtersilos und Güllebunkern enthalten. Auch die Geruchsqualität verschiedener Tierarten fließt in die Prognosen ein. So ist es Ihnen möglich, Ihre Infrastruktur optimal einzurichten und Abstände einzuhalten.
Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.
Die VDI 3781 ist eine Richtlinie, mit der die optimale Schornsteinhöhe von Feuerstätten berechnet werden kann, um eine Rauch- und Geruchsbelästigung zu verhindern. Hierbei wird zum einen die ausreichende Verdünnung des Abgases und der ungestörte Abtransport des Abgases nachgewiesen.
Eine Schallprognose, auch Schallgutachten, Schallimmissionsprognose, Lärmprognose oder Immissionsprognose für Schall/Lärm genannt, wird grundsätzlich in Genehmigungsverfahren benötigt. Egal, ob baurechtliche Genehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sobald durch ein Gewerbe, egal wie groß oder klein es ist, mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist, kann die Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten fordern. Dieses erstellen wir für Sie nach den Bestimmungen der TA Lärm. Die TA Lärm regelt, wie laut ein Gewerbe sein darf und wer zu schützen ist.
Eine Schallprognose basiert auf einem Rechenmodell, welches die Auswirkungen des Betriebes auf die Umgebung berechnet. Mit einer solchen Prognose kann nachgewiesen werden, dass das Gewerbe nicht störend ist und die Richtwerte eingehalten werden. Dann ist das Gewerbe genehmigungsfähig.
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