Lichtimmissionsmessungen werden immer dann notwendig, wenn Lichtquellen geeignet sind, Menschen in ihrem Wohlbefinden zu stören oder sogar zu gefährden. Dabei sind zwei Faktoren entscheidend: die Raumaufhellung und die Blendwirkung. Sie werden unterschiedlich gemessen, unterliegen unterschiedlichen Richtwerten und Parametern. Regelfälle sind Lichtreklamen, angestrahlte Fassaden und die Beleuchtung von Parkplätzen, Tankstellen, Sportveranstaltungen und Freiluft-Events. Aber auch die Blendung durch Autoverkehr, etwa bei Tiefgaragenausfahrten, wird regelmäßig untersucht.
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Die einschlägigen Richtlinien sind hinsichtlich einer Einstufung als gesundheitsgefährdende Immissionen nicht immer eindeutig, weshalb sich bei konkreten Anlässen eine Einzelfallprüfung anbietet. Besonders schutzwürdige Räume sind Wohn-, Schlaf- und Übernachtungsräume, Unterrichts-, Büro- und Praxisräume. Die strengsten Regeln gelten für Gesundheitseinrichtungen, großzügiger werden Immissionen in Stadtzentren oder Gewerbegebieten behandelt.
Immissionsorte sind in der Regel die Fensterebene, bei Außenbereichen die Nutzungsgrenzen. Wir messen bei Dunkelheit und klarem Wetter und schließen so Streueffekte durch Niederschläge aus. Auch Wechsellicht ist zu beachten. Bei Blendwirkungen beachten wir die Sichtverbindung, schließen Fremdquellen aus und berechnen die Störwirkung aus Leuchtdichte, Raumwinkel und Umgebungshelligkeit.
Mit einem qualifizierten Lichtimmissionsgutachten verfügen Betreiber, Investoren und Aufsichtsbehörden über Klarheit bezüglich unerwünschter Lichteinwirkungen auf die Nachbarschaft. Auf dieser Grundlage kann festgestellt werden, ob Lichtstärke und Lichtfarbe, Beleuchtungszeiten oder Animationen tolerabel sind oder geändert werden sollten. Auch Änderungen an den Emissionsquellen, der Einbau von Blenden und sonstigen Abschirmungen sind denkbare Maßnahmen.
Lichtsmog nimmt in seiner Bedeutung kontinuierlich zu und ist regelmäßig Diskussionsgegenstand bei der Planung und Ausweisung von Nutzungsgebieten. Auch für Handels- und Industrieunternehmen, Sport- und Freizeitstätten-, Parkhausbetreiber, Gastronomiebetriebe und Speditionen kann die Auswirkung von Licht bedeutende Effekte auf die Umgebung haben.
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