Gemäß Anhang 2 TA Luft können als meteorologische Daten:
Bei der Ausbreitungsrechnung mit nasser Deposition sollen gemäß Nr. 9.7, Anhang 2 TA Luft charakteristische Werte für die Niederschlagsintensität am Anlagenstandort verwendet werden.
Wir stützen uns auf Wetterdatensätze, die wir für ganz Deutschland beziehen und durch unsere qualifizierten Meteorologen ergänzend selbst erstellen. So können wir auch für sehr kleinteilige Lagen zuverlässige Informationen in unsere Berechnungsmodelle integrieren.
Die Wissenschaft schreitet in diesem Fachgebiet seit der Feinstaubdebatte der letzten Jahre zügig voran und wird schon bald anerkannte Informationen bereitstellen, die zu gesetzlichen Festlegungen und Auflagen führen können. So zeigen Untersuchungen zum Aufkommen von Stickoxiden, dass neben der Verkehrsdichte vor allem Windstärke und Höhe der Mischungsschicht im Aufbau der Atmosphäre entscheidend für die Belastung sind. Im Zusammenspiel mit typischen Jahresgängen von Luftschadstoffen und zunehmenden Messpunkten und -daten werden in naher Zukunft Verursacher von grenzüberschreitenden Immissionen immer sicherer identifiziert werden können.
Die Novelle der TA Luft zum 01.12.2021 hat die Grenzwerte für Immissionen von luftverunreinigenden Substanzen deutlich verschärft. Bei der Wahl eines Unternehmensstandorts, dem Ausbau bestehender Anlagen, bei der Steuerung eigenen Verkehrsaufkommens oder umgekehrt dem Bau von Wohngebieten in der näheren Umgebung ist die Wahrscheinlichkeit von behördlichen Auflagen ein zunehmend wichtiger Faktor. Die Anforderungen an die Richtigkeit der Prognosen – gerade unter Berücksichtigung des Jahresgangs von Emissionen und dem Einfluss des Wetters – werden immer anspruchsvoller werden.
Qualifizierte meteorologische Untersuchungen und Berechnungen schon in der frühen Phase unternehmerischer Entscheidungen senken deutlich das Risiko, in Konflikt mit Anwohnern und Behörden zu geraten. Standorte können optimal gewählt, Maßnahmen vorausschauend getroffen werden. Insbesondere für Regionen mit sehr kleinteilig auftretenden Wetterverhältnissen, etwa in den deutschen Mittelgebirgsregionen, in Verdichtungsräumen und Tallagen, schaffen sie Klarheit über die Folgen von betrieblichen Aktivitäten, weil sie ungünstige Wetterkonstellationen zuverlässig und standortbezogen einberechnen.
Wir stützen uns auf Wetterdatensätze, die wir für ganz Deutschland beziehen und durch unsere qualifizierten Meteorologen ergänzend selbst erstellen. So können wir auch für sehr kleinteilige Lagen zuverlässige Informationen in unsere Berechnungsmodelle integrieren. Die äußerst komplexe Auswertung geht auf Windrichtung und -stärke, lokale Windfelder und Umströmungen ebenso ein wie auf vorherrschende Wetterlagen und beeinflussende Einzelfaktoren wie Luftschichtungen, Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit.
Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.
Die VDI 3781 ist eine Richtlinie, mit der die optimale Schornsteinhöhe von Feuerstätten berechnet werden kann, um eine Rauch- und Geruchsbelästigung zu verhindern. Hierbei wird zum einen die ausreichende Verdünnung des Abgases und der ungestörte Abtransport des Abgases nachgewiesen.
Eine Schallprognose, auch Schallgutachten, Schallimmissionsprognose, Lärmprognose oder Immissionsprognose für Schall/Lärm genannt, wird grundsätzlich in Genehmigungsverfahren benötigt. Egal, ob baurechtliche Genehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sobald durch ein Gewerbe, egal wie groß oder klein es ist, mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist, kann die Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten fordern. Dieses erstellen wir für Sie nach den Bestimmungen der TA Lärm. Die TA Lärm regelt, wie laut ein Gewerbe sein darf und wer zu schützen ist.
Eine Schallprognose basiert auf einem Rechenmodell, welches die Auswirkungen des Betriebes auf die Umgebung berechnet. Mit einer solchen Prognose kann nachgewiesen werden, dass das Gewerbe nicht störend ist und die Richtwerte eingehalten werden. Dann ist das Gewerbe genehmigungsfähig.
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