Die Höhe von Abzügen für Emissionen ist eine wichtige Größe, die direkten Einfluss auf das Immissionsgeschehen in der unmittelbaren Umgebung von Feuerungsanlagen hat. Nur wenn der Kamin eine ausreichende Höhe aufweist, können potenziell schädigende Gase abziehen und sich mit der Luftströmung so verteilen, dass die Konzentration für umgebende Wohngebiete und Naturräume unbedenklich bleibt. Diese Mindesthöhe berechnen wir aufgrund der Vorgaben der TA Luft und der Präzisierung in der VDI-Richtlinie 3781. Konstellationen, die hierüber nicht abgedeckt sind, berücksichtigen wir in gesonderten Simulationen.
Bei industriellen Produktions- und Verbrennungsprozessen ist eine Berechnung der Schornsteinhöhe eine wichtige Grundlage für die Planung, Genehmigung und Errichtung von Abzügen.
Insbesondere Feuerungsanlagen emittieren eine Reihe von gesundheitsschädlichen Gasen, Stäuben und teils auch Geruchsstoffen – vor allem Stickstoff- und Schwefeloxide sowie organische Verbindungen. Auch im Zuge von Produktionsprozessen ist es notwendig, anfallende Verbindungen so in die Luft zu entlassen, dass die Umgebung frei von grenzwertüberschreitenden Belastungen bleibt.
Die Behörden sind bei Genehmigung und Überwachung an die TA Luft gebunden; deren Novelle 2021 hat einige der gängigen Höchstmengen nochmals strenger gefasst.
Schornsteine müssen so errichtet werden, dass die Auswirkungen von Schadstoffen auf die unmittelbare Umgebung möglichst gering gehalten werden. In die Berechnung der Höhe fließen Art und Menge der Schadstoffe ebenso ein wie die Möglichkeit, eine freie Luftströmung für den Abtransport zu nutzen. Dies kann von den Gebäuden des Betriebs ebenso beeinflusst werden wie von der Umgebungsbebauung, der Geländeform und dem Bewuchs. Kamine müssen die Dachfirste um ein Mindestmaß überragen und Abstand zu Nachbargebäuden halten – diese Faktoren bedingen sich teils gegenseitig.
Je früher eine Schornsteinhöhenberechnung in die Planung von Anlagen einfließt, desto sicherer ist das Bauvorhaben. Wir berücksichtigen sämtliche Parameter, die Schornsteinhöhen beeinflussen und können auf diese Art auch die Entscheidung über Anzahl und Standorte von Schornsteinen auf dem Betriebsgelände optimieren helfen. Unsere Gutachten sind eine wichtige Voraussetzung für die Baugenehmigung. Wenn erforderlich, nehmen wir Kontakt zu den Behörden auf und klären Parameter vorab.
Bei industriellen Produktions- und Verbrennungsprozessen ist eine Berechnung der Schornsteinhöhe eine wichtige Grundlage für die Planung, Genehmigung und Errichtung von Abzügen. Darüber hinaus erhalten Sie Aufschluss darüber, inwiefern Ihre spezifischen Standort- und Produktionsbedingungen Einfluss auf die Bauplanung haben können. Zugleich sind Sie vor Konflikten mit umliegenden Anwohnern und Gewerbetreibenden weitgehend geschützt.
Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.
Die VDI 3781 ist eine Richtlinie, mit der die optimale Schornsteinhöhe von Feuerstätten berechnet werden kann, um eine Rauch- und Geruchsbelästigung zu verhindern. Hierbei wird zum einen die ausreichende Verdünnung des Abgases und der ungestörte Abtransport des Abgases nachgewiesen.
Eine Schallprognose, auch Schallgutachten, Schallimmissionsprognose, Lärmprognose oder Immissionsprognose für Schall/Lärm genannt, wird grundsätzlich in Genehmigungsverfahren benötigt. Egal, ob baurechtliche Genehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sobald durch ein Gewerbe, egal wie groß oder klein es ist, mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist, kann die Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten fordern. Dieses erstellen wir für Sie nach den Bestimmungen der TA Lärm. Die TA Lärm regelt, wie laut ein Gewerbe sein darf und wer zu schützen ist.
Eine Schallprognose basiert auf einem Rechenmodell, welches die Auswirkungen des Betriebes auf die Umgebung berechnet. Mit einer solchen Prognose kann nachgewiesen werden, dass das Gewerbe nicht störend ist und die Richtwerte eingehalten werden. Dann ist das Gewerbe genehmigungsfähig.
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