Die Neufassung der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, TA Luft 2021) wurde am 14.09.2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt (herausgegeben von Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) veröffentlicht. Die TA Luft 2021 tritt damit gemäß Nr. 9 (Inkrafttreten) am 01.12.2021 In Kraft. Ausgenommen von der Anwendung der TA Luft 2021 in Genehmigungsverfahren sind gemäß Nr. 8 (Übergangsregelung) laufende Genehmigungsverfahren sofern für diese vor dem 01.12.2021 ein vollständiger Genehmigungsantrag gestellt wurde. Diese Genehmigungsverfahren sollen nach den Vorgaben der TA Luft 2002 zu Ende geführt werden.
Für Fragen zur TA Luft 2021 stehen Ihnen unsere Mitarbeiter:innen gerne zur Verfügung.
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