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TA Luft 2021 wurde veröffentlicht

Die Neufassung der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, TA Luft 2021) wurde am 14.09.2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt (herausgegeben von Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) veröffentlicht. Die TA Luft 2021 tritt damit gemäß Nr. 9 (Inkrafttreten) am 01.12.2021 In Kraft. Ausgenommen von der Anwendung der TA Luft 2021 in Genehmigungsverfahren sind gemäß Nr. 8 (Übergangsregelung) laufende Genehmigungsverfahren sofern für diese vor dem 01.12.2021 ein vollständiger Genehmigungsantrag gestellt wurde. Diese Genehmigungsverfahren sollen nach den Vorgaben der TA Luft 2002 zu Ende geführt werden.

Die TA Luft 2021 beinhaltet zahlreiche Neuerungen gegenüber der TA Luft 2002 wie z. B.:

  • Nr. 4 wurde um weitere Immissionswerte ergänzt,
  • Nr. 5 wurde um neue Anlagenarten ergänzt und zum Teil wurden für Anlagenarten neue Emissionsbegrenzungen festgeschrieben,
  • Nr. 5 beinhaltet ein neues Verfahren zur Bestimmung der Schornsteinhöhe,
  • Anhang 1 beinhaltet ein schärferes Abschneidekriterium für die Gesamtzusatzbelastung an Ammoniak,
  • Anhang 2 beinhaltet neue Vorgaben zur Durchführung von Ausbreitungsrechnungen (z. B. neues Ausbreitungsmodell (AUSTAL 3.x), Berücksichtigung der nassen Deposition für Gase und Stäube, neue Rauigkeitslängen für Landnutzungsklassen, neues Modell zur Berechnung der Abgasfahnenüberhöhung, Verfahren zur Prüfung der Übertragbarkeit meteorologischer Daten, Gleichwertigkeit von gemessenen und modellierten meteorologischen Daten),
  • Anhang 7 beinhaltet Vorschriften zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)),
  • Anhang 8 beinhaltet Vorgaben zur Stickstoffdeposition und zum Säureeintrag
    im Bereich von FFH-Gebieten,
  • Anhang 9 beinhaltet Vorgaben zur Stickstoffdeposition zum Schutz vor erheblichen Nachteilen durch Schädigung empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme,
  • Anhang 11 beinhaltet Minderungsmaßnahmen für Tierhaltungsanlagen zur Reduzierung der Ammoniakemissionen,
  • Anhang 12 beinhaltet Kriterien für die Qualitätsprüfung von Abluftreinigungsanlagen in der Tierhaltung.

Für Fragen zur TA Luft 2021 stehen Ihnen unsere Mitarbeiter:innen gerne zur Verfügung.

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