Die Wahrnehmung von Geräuschen und die subjektive Beurteilung von Lärm, liegt wie vieles andere auch im Ermessen jedes einzelnen Menschen. Der Schall und seine Ausbreitung hingegen können objektiv beurteilt werden.
Das Zusammenspiel subjektiver und objektiver Faktoren führt daher zu komplexen Regelwerken. So beschreibt die auf dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (so ist die richtige Schreibweise) basierende TA Lärm unterschiedliche Richtwerte je nach Umgebung der Schallquelle bis hin zum genauen Immissionsort, nach Art und Häufigkeit des Lärms, nach Zeitraum und nach menschlichem Empfinden. Messungen sind nicht nur für die Genehmigung von Anlagen wichtig, sondern entscheiden auch oft über nachträgliche behördliche Auflagen.
Wir geben Ihnen unsere offene und ehrliche Einschätzung zur umweltverträglichen Planung von Anlagen, Standorten oder Infrastruktur. Auf die Qualität unserer gutachterlichen Ergebnisse können Sie sich voll und ganz verlassen.
Die TA Lärm gilt vor allem für Industrie- und Gewerbebetriebe, deren Geräuschentwicklung in Konflikt zum Ruhebedürfnis der Menschen steht. Der reine Schalldruck darf außerhalb von Gebäuden daher in Industriegebieten höher sein als in Wohngebieten.
Modifiziert werden die Richtwerte aber u. a. durch auftretende Lärmspitzen, durch die Nachtruhe, durch Geräuschvorbelastung, Windrichtung und nicht zuletzt die Lästigkeit, die mit bestimmten Frequenzen oder Impulsen verbunden ist. Lärm ist immer eine Immission und wird dort gemessen, wo Menschen betroffen sind – auch im Inneren von Betrieben.
Lärm kann krank machen. Konzentrationsstörungen und Stresszustände, Kopfschmerzen, vegetative Leiden und im Extremfall Hörschädigungen sind mögliche Folgen von Lärmbelastung. Daher ist bei Planung und Bau von Anlagen meist ein Lärmgutachten erforderlich – aber auch, wenn Anwohner gegen einen bereits genehmigten Betrieb Beschwerde führen oder wenn sie von Verkehrslärm, Veranstaltungen und Sportstätten beeinträchtigt werden. Als bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG wenden wir bei der Messung von Schall erprobte, sichere Verfahren an. Diese sind Grundlage für Lärmkataster, Ausbreitungsrechnungen, Schallschutznachweisen und Immissionsprognosen.
Konflikte mit Anwohnern sind der häufigste Grund für Lärmgutachten. Neben dem Schutz angrenzender Nutzungen in der Umgebung ist auch der innerbetriebliche Lärmschutz der Mitarbeiter insbesondere in der Industrie unabdingbar. Unsere Entscheidungsgrundlagen berücksichtigen sämtliche Aspekte von Lärmentwicklung und ihrer Auswirkungen auf die nähere Umwelt. Dies verschafft Ihnen Klarheit und einen rechtssicheren Rahmen, Ihrer betrieblichen Tätigkeit nachzugehen, ohne dabei die Gesundheit von Anwohnern, Mitarbeitern und anderen betroffenen Gruppen zu beeinträchtigen.
Wir besprechen mit Ihnen ausführlich die Zusammenhänge von Schallemissionen und ihren Folgen, die im Voraus nur schwer abzuschätzen sind. An ausgewählten Messpunkten führen wir Messungen mit Schallpegelmessgeräten durch, verarbeiten die Daten, gleichen sie mit Grenz- und Richtwerte ab und arbeiten sie für Sie verständlich auf. So erschließen sich für Sie Möglichkeiten der Standortwahl, der Lärmvermeidung oder seiner gezielten Reduktion.
Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.
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