In vielen deutschen Städten und Gemeinden wird der immer weiter steigenden Nachfrage nach Wohnraum durch Ausweisung neuer Wohngebiete begegnet. Diese entstehen nur in wenigen Fällen außerhalb des Einwirkungsbereiches von Schallquellen; insbesondere der Verkehrslärm beeinträchtigt das Ruhebedürfnis der zukünftigen Anwohner. Lärmgutachten helfen, diese Konflikte im Vorfeld auszuräumen. So können Maßnahmen zum aktiven Schallschutz (zum Beispiel Schallschutzwände) oder zum passiven Schallschutz (zum Beispiel Dämmungen an Fassaden und Dächern) sinnvoll geplant werden.
Wir geben Ihnen unsere offene und ehrliche Einschätzung zur umweltverträglichen Planung von Anlagen, Standorten oder Infrastruktur. Auf die Qualität unserer gutachterlichen Ergebnisse können Sie sich voll und ganz verlassen.
Vor allem bei der Erschließung neuer Wohngebiete sind die bestehenden Schallquellen in der näheren Umgebung zu berücksichtigen, um die relativ niedrigen Grenzen des zugelassenen Lärmpegels einzuhalten. Bei Wohngebieten ist insbesondere nachts eindringender Verkehrslärm das Hauptproblem.
Umgebende Durchgangsstraßen oder gewerbliche Betriebe sind dabei ebenso Gegenstand der Untersuchungen wie Infrastruktureinrichtungen im Planungsgebiet selbst, etwa Parkplätze, Ladestationen, Spiel- und Sportplätze, Einkaufszentren oder Schulen.
Die behördliche Planung hat die Aufgabe, Schallimmissionen auf einem verträglichen Pegel zu halten. Unsere Gutachten gehen von verschiedenen Lösungsszenarien aus, etwa der Errichtung oder Erhöhung von Wällen und Wänden, von Tempolimits, technische und organisatorische Maßnahmen sowie baulichen Maßnahmen, bei der Lärmausbreitung durch Abschirmung von Gebäuden vermieden wird. Passive Maßnahmen sind außer der Dämmung auch der Einbau von Lüftungsanlagen, wenn nachts nicht bei offenem Fenster geschlafen werden kann.
Anhand von Schallmessungen und ergänzenden Untersuchungen wie z. B. Verkehrszählungen berechnen wir die Schallausbreitung und erstellen ein Lärmkataster, das gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmenabwägungen eine solide Grundlage gibt. So können Kommunen die zeitlichen und finanziellen Auswirkungen der Baumaßnahme sicher einschätzen, Nutzungskonflikte und deren rechtliche Folgen im Voraus ausschließen. Rechtzeitige Planungsänderungen schonen den kommunalen Haushalt und das Budget von Investorengesellschaften, denn teure Nachrüstungen oder nachfolgende Konflikte werden dadurch vermieden.
Von einer Schallimmissionsprognose im Rahmen der Bauleitplanung dürfen Sie eine valide und detaillierte Entscheidungsgrundlage für die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete erwarten. Wir nehmen sämtliche Gegebenheiten in unsere Prognose auf und berechnen Schallausbreitungswege über das betreffende Gelände hinweg – unter Berücksichtigung bestehender Bebauung und weiterer Geländeeigenschaften. Verschiedene Planfälle wägen wir gegeneinander ab und sprechen in der Regel eine fachlich gesicherte Empfehlung aus.
Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.
Die VDI 3781 ist eine Richtlinie, mit der die optimale Schornsteinhöhe von Feuerstätten berechnet werden kann, um eine Rauch- und Geruchsbelästigung zu verhindern. Hierbei wird zum einen die ausreichende Verdünnung des Abgases und der ungestörte Abtransport des Abgases nachgewiesen.
Eine Schallprognose, auch Schallgutachten, Schallimmissionsprognose, Lärmprognose oder Immissionsprognose für Schall/Lärm genannt, wird grundsätzlich in Genehmigungsverfahren benötigt. Egal, ob baurechtliche Genehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sobald durch ein Gewerbe, egal wie groß oder klein es ist, mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist, kann die Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten fordern. Dieses erstellen wir für Sie nach den Bestimmungen der TA Lärm. Die TA Lärm regelt, wie laut ein Gewerbe sein darf und wer zu schützen ist.
Eine Schallprognose basiert auf einem Rechenmodell, welches die Auswirkungen des Betriebes auf die Umgebung berechnet. Mit einer solchen Prognose kann nachgewiesen werden, dass das Gewerbe nicht störend ist und die Richtwerte eingehalten werden. Dann ist das Gewerbe genehmigungsfähig.
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