Freizeitlärm ist etwas, an dem wir als Menschen selbst häufig unseren Anteil haben: Wir besuchen Konzerte, Volksfeste und Freilichtbühnen, gehen in Freizeitparks oder an den Badestrand, besuchen eine Kirmes oder treffen uns in einer Grillhütte im Park. Nicht immer wird uns bewusst, wie nah Freizeiteinrichtungen an Wohngebieten liegen und dementsprechend leicht mit Anwohnerinteressen in Konflikt geraten können. Der von ihnen ausgehende Schall kann sehr verschiedenartig sein: Fahrgeräte, Musik, laute Stimmen und Durchsagen bringen häufige und abrupte Schalländerungen mit sich. Daher wird die Lärmimmission häufig sehr differenziert vorgenommen.
In einem Gutachten klären wir die Immissionsbelastungen detailgenau und arbeiten sie verständlich und entscheidungsgerecht in Grafiken und Szenarien auf.
Unter die Freizeitlärmrichtlinien der Bundesländer fallen Freizeit- und Vergnügungsparks, Rummelplätze, Spielhallen, Autokinos, Abenteuerspielplätze und Hochseilgärten, Freibäder und Badeplätze, Sommerrodelbahnen und Hundedressurplätze, Freilichtbühnen, Zirkusse und sogar Modellfahrzeuganlagen.
Daneben sind auch freie Grundstücke betroffen, wenn hier Konzerte, Feste oder Feuerwerke stattfinden. Diskotheken und Gaststätten fallen unter die TA Lärm und das Gaststättengesetz, Sportstätten werden in der 18. BImSchV geregelt. Die Unterschiede betreffen vor allem die Ruhezeiten, die bei Freizeiteinrichtungen oft strenger ausgelegt werden. Geräusche von Kinderspielplätzen gelten dagegen als sozialverträglich.
Informationen über das derzeitige Ausmaß und die zukünftige Entwicklung von Freizeitlärm sind Grundlage einer bürgergerechten Stadtentwicklung und eines Ausgleichs zwischen Betreibern, Anliegern und Nutzern. Im Rahmen einer Schallimmissionsprognose werden die zu erwartenden Geräuscheinwirkungen mit den Richtwerten zu verschiedenen Tageszeiten abgeglichen.
Nicht selten sind Freizeiteinrichtungen bedeutende Wirtschaftsfaktoren für Städte und Gemeinden. Die Identifikation und Prognose von Geräuschentwicklungen trägt daher dazu bei, den Standortvorteil eines attraktiven Freizeitangebotes in Einklang mit dem Ruhebedürfnis der Bürger zu bringen. Je genauer das Zusammenspiel der Emissionen mit geographischen, meteorologischen und baulichen Gegebenheiten sowie den tageszeitlichen Richtwerten verstanden wird, desto adäquater kann Lärm unter Beachtung der Interessen der Gäste und Betreiber auf ein verträgliches Maß für die Anwohner gesenkt werden, etwa durch Betriebszeitenregelungen oder Schutzmaßnahmen.
Schallimmissionsprognosen für Freizeiteinrichtungen werden von verschiedenen Bedarfsträgern beauftragt: Kommunalverwaltungen benötigen Klarheit über die immissionsarme Ausweisung von Wohn- und Erholungsgebieten, Investoren und Betreiber über die finanziellen Auswirkungen eventuell notwendiger Lärmschutzmaßnahmen. In einem Gutachten klären wir die Immissionsbelastungen detailgenau und arbeiten sie verständlich und entscheidungsgerecht in Grafiken und Szenarien auf.
Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.
Die VDI 3781 ist eine Richtlinie, mit der die optimale Schornsteinhöhe von Feuerstätten berechnet werden kann, um eine Rauch- und Geruchsbelästigung zu verhindern. Hierbei wird zum einen die ausreichende Verdünnung des Abgases und der ungestörte Abtransport des Abgases nachgewiesen.
Eine Schallprognose, auch Schallgutachten, Schallimmissionsprognose, Lärmprognose oder Immissionsprognose für Schall/Lärm genannt, wird grundsätzlich in Genehmigungsverfahren benötigt. Egal, ob baurechtliche Genehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sobald durch ein Gewerbe, egal wie groß oder klein es ist, mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist, kann die Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten fordern. Dieses erstellen wir für Sie nach den Bestimmungen der TA Lärm. Die TA Lärm regelt, wie laut ein Gewerbe sein darf und wer zu schützen ist.
Eine Schallprognose basiert auf einem Rechenmodell, welches die Auswirkungen des Betriebes auf die Umgebung berechnet. Mit einer solchen Prognose kann nachgewiesen werden, dass das Gewerbe nicht störend ist und die Richtwerte eingehalten werden. Dann ist das Gewerbe genehmigungsfähig.
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