Emission zentral

Freizeitanlagen

Freizeitlärm ist etwas, an dem wir als Menschen selbst häufig unseren Anteil haben: Wir besuchen Konzerte, Volksfeste und Freilichtbühnen, gehen in Freizeitparks oder an den Badestrand, besuchen eine Kirmes oder treffen uns in einer Grillhütte im Park. Nicht immer wird uns bewusst, wie nah Freizeiteinrichtungen an Wohngebieten liegen und dementsprechend leicht mit Anwohnerinteressen in Konflikt geraten können. Der von ihnen ausgehende Schall kann sehr verschiedenartig sein: Fahrgeräte, Musik, laute Stimmen und Durchsagen bringen häufige und abrupte Schalländerungen mit sich. Daher wird die Lärmimmission häufig sehr differenziert vorgenommen.

Was wir tun

  • Messung und Berechnung von Immissionen nach der Freizeitlärmrichtlinie
  • Erstellung von Lärmprognosen für umliegende Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebiete
  • Berücksichtigung von Lärmarten und ihrem Anfall über den Tagesverlauf hinweg
  • Abgleich verschiedener Szenarien mit den jeweiligen Ländervorschriften
  • Lärmmonitoring, Mediation und Beratung zu Lärmminderungsmaßnahmen

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In einem Gutachten klären wir die Immissionsbelastungen detailgenau und arbeiten sie verständlich und entscheidungsgerecht in Grafiken und Szenarien auf.

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Welche Freizeiteinrichtungen sind betroffen?

Unter die Freizeitlärmrichtlinien der Bundesländer fallen Freizeit- und Vergnügungsparks, Rummelplätze, Spielhallen, Autokinos, Abenteuerspielplätze und Hochseilgärten, Freibäder und Badeplätze, Sommerrodelbahnen und Hundedressurplätze, Freilichtbühnen, Zirkusse und sogar Modellfahrzeuganlagen.

Daneben sind auch freie Grundstücke betroffen, wenn hier Konzerte, Feste oder Feuerwerke stattfinden. Diskotheken und Gaststätten fallen unter die TA Lärm und das Gaststättengesetz, Sportstätten werden in der 18. BImSchV geregelt. Die Unterschiede betreffen vor allem die Ruhezeiten, die bei Freizeiteinrichtungen oft strenger ausgelegt werden. Geräusche von Kinderspielplätzen gelten dagegen als sozialverträglich.

Was bewirken Schallimmissions­gutachten für Freizeitlärm?

Informationen über das derzeitige Ausmaß und die zukünftige Entwicklung von Freizeitlärm sind Grundlage einer bürgergerechten Stadtentwicklung und eines Ausgleichs zwischen Betreibern, Anliegern und Nutzern. Im Rahmen einer Schallimmissionsprognose werden die zu erwartenden Geräuscheinwirkungen mit den Richtwerten zu verschiedenen Tageszeiten abgeglichen.

Achterbahn

Wie unterstützen wir Entscheider?

Nicht selten sind Freizeiteinrichtungen bedeutende Wirtschaftsfaktoren für Städte und Gemeinden. Die Identifikation und Prognose von Geräuschentwicklungen trägt daher dazu bei, den Standortvorteil eines attraktiven Freizeitangebotes in Einklang mit dem Ruhebedürfnis der Bürger zu bringen. Je genauer das Zusammenspiel der Emissionen mit geographischen, meteorologischen und baulichen Gegebenheiten sowie den tageszeitlichen Richtwerten verstanden wird, desto adäquater kann Lärm unter Beachtung der Interessen der Gäste und Betreiber auf ein verträgliches Maß für die Anwohner gesenkt werden, etwa durch Betriebszeitenregelungen oder Schutzmaßnahmen.

people behind laptop
Isophonenkarte

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Schallimmissionsprognosen für Freizeiteinrichtungen werden von verschiedenen Bedarfsträgern beauftragt: Kommunalverwaltungen benötigen Klarheit über die immissionsarme Ausweisung von Wohn- und Erholungsgebieten, Investoren und Betreiber über die finanziellen Auswirkungen eventuell notwendiger Lärmschutzmaßnahmen. In einem Gutachten klären wir die Immissionsbelastungen detailgenau und arbeiten sie verständlich und entscheidungsgerecht in Grafiken und Szenarien auf.

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Herausragende Datenqualität

Unsere Spezialisten begleiten ihren Planungsprozess mit fundierten Analysen, aussagekräftigen Gutachten und verlässlich ermittelten Werten.

Valide Entscheidungsgrundlagen

Die Daten und Auswertungen von unserer Seite ermöglichen Ihnen rechtssichere und wirtschaftliche Entscheidungen zu Minderungsmaßnahmen und Konfliktlösungen.

Unterstützung und Vermittlung

Im Dialog zwischen Unternehmen, Betroffenen und Planungsbehörden erzielen wir konsensfähige Ergebnisse, erleichtern Genehmigungen und entwickeln Immissionsschutzmaßnahmen.

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