Als bekanntgegebene Messstelle nach §29b BImSchG und akkreditiertes Unternehmen nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DAkkS führen wir akustische Messungen für Industrie- und Gewerbebetriebe durch und erstellen Schallimmissionsgutachten. Diese sind für die Genehmigung Ihrer geplanten Betriebsteile und Anlagen unerlässlich. Je früher wir uns gemeinsam mit dem Thema Schallimmissionen beschäftigen, desto sicherer erkennen wir mögliche Konflikte und können so dazu beitragen, Planungskosten oder gar teure Nachrüstungen zu vermeiden.
Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und ausgeprägter Expertise im Bereich der Schallmessung und Ausbreitungsrechnung sind wir ein verlässlicher Partner für Ihre Planungen.
Die Schallimmissionsprognose ist für die Genehmigung zum Bau technischer Anlagen eine grundlegende Voraussetzung und damit unverzichtbar. Für Industrie und Gewerbe ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) die maßgebliche Verwaltungsvorschrift; sie greift auch bei bestehenden Anlagen, wenn diese die Richtwerte überschreiten. Eine Schallimmissionsprognose ist auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen überaus sinnvoll, weil sie hilft, wichtige Parameter hinsichtlich Standort und Abschirmung im frühen Stadium einer Planung zu optimieren.
Wir verschaffen uns auf Ortsterminen, anhand Ihrer Unterlagen, Herstellerangaben und Recherchen zu vorhandenen Untersuchungen ein Bild Ihrer projektierten Anlagen in Verbindung mit dem Gelände und der umgebenden Bebauung. Die betroffenen Immissionsorte klären wir mit der Genehmigungsbehörde vorab. Für eine Ausbreitungsrechnung erstellen wir ein Geländemodell, für das wir topografische Daten und die Geräuschquellen aufnehmen und berücksichtigen dabei eventuelle Vorbelastungen. Rasterlärmkarten und die Beurteilungspegel sind ebenso Bestandteil des Gutachtens wie der Vergleich der Immissionen mit den gesetzlichen Richtwerten. Ebenso erarbeiten wir Vorschläge für geeignete und wirtschaftliche Schallschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung verschieden modellierter Szenarien.
Als unverzichtbares Dokument im behördlichen Genehmigungsprozess stellt Sie das schalltechnische Gutachten auf die rechtssichere Seite. Darüber hinaus verschafft es Ihnen einen detailgenauen Überblick darüber, welche potenziell gesundheitsschädlichen Auswirkungen eine Anlage auf die nähere Umgebung aufgrund ihrer Geräuschentwicklung hat. Die Erkenntnisse können eine Vielzahl von Optimierungen anstoßen, etwa die Wahl des idealen Standorts, Betriebszeiten, bauliche oder technische Maßnahmen im Betriebsgelände oder der Umgebung.
Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und ausgeprägter Expertise im Bereich der Schallmessung und Ausbreitungsrechnung sind wir ein verlässlicher Partner für Ihre Planungen. Unsere Ergebnisse beruhen auf erprobten Methoden, modernster Technik, belastbaren Berechnungen und realistischen Szenarien. So beschleunigen wir den Genehmigungsprozess und ermöglichen rasche Fortschritte.
Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.
Die VDI 3781 ist eine Richtlinie, mit der die optimale Schornsteinhöhe von Feuerstätten berechnet werden kann, um eine Rauch- und Geruchsbelästigung zu verhindern. Hierbei wird zum einen die ausreichende Verdünnung des Abgases und der ungestörte Abtransport des Abgases nachgewiesen.
Eine Schallprognose, auch Schallgutachten, Schallimmissionsprognose, Lärmprognose oder Immissionsprognose für Schall/Lärm genannt, wird grundsätzlich in Genehmigungsverfahren benötigt. Egal, ob baurechtliche Genehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sobald durch ein Gewerbe, egal wie groß oder klein es ist, mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist, kann die Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten fordern. Dieses erstellen wir für Sie nach den Bestimmungen der TA Lärm. Die TA Lärm regelt, wie laut ein Gewerbe sein darf und wer zu schützen ist.
Eine Schallprognose basiert auf einem Rechenmodell, welches die Auswirkungen des Betriebes auf die Umgebung berechnet. Mit einer solchen Prognose kann nachgewiesen werden, dass das Gewerbe nicht störend ist und die Richtwerte eingehalten werden. Dann ist das Gewerbe genehmigungsfähig.
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