Wer je ein Bundesligaspiel besucht hat, weiß, dass Geräusche, die von Sportanlagen ausgehen, sich nicht nur auf die teilnehmenden Athleten beschränken. Sportstätten sind aber auch im kleineren Rahmen Treffpunkte von Zuschauern und Fans. Spiele und Wettkämpfe werden zudem von Lautsprecherdurchsagen begleitet und auch im Umfeld der Sportstätte kann es durch Zusammenkünfte, An- und Abfahrten zu teils erheblichen Geräuschemissionen kommen. Der Gesetzgeber hat daher ein berechtigtes Interesse, umliegende Gebiete möglichst zu schützen.
Aufgrund der Lage, des Aufbaus und der Nutzung von Sportanlagen wie Stadien, Sportplätzen, Trainingsbereichen oder Zuschauerinfrastruktur schaffen wir in Form detaillierter Gutachten die Grundlage für umweltverträglichen und rechtlich zulässigen Betrieb.
Die 18. BImSchV regelt die maximal zulässige Schallimmission, die ausgehend von Sportstätten und Sportveranstaltungen auf die Umgebung einwirkt. Sie fordert die Einhaltung der Richtwerte auch bei laufendem Betrieb – aus gutem Grund: Sportgeräusche sind selten ein Hintergrundgeräusch, sondern treten nur bei bestimmten Gelegenheiten, dann aber oft massiv auf. Hinzu kommt, dass Gesänge, Durchsagen oder Pyrotechnik hinsichtlich ihrer Frequenz, ihrer nicht-regelmäßigen Entstehung und nicht zuletzt ihres Informationsgehaltes kritisch betrachtet werden. Gerade das Mithören unerwünschter Informationen belastet Menschen in der Umgebung in besonderem Maße. Immissionsprognosen sind vor Bau, Erweiterung oder Umbau von Sportstätten und ihrer Nebenanlagen ebenso gefragt wie zur Überwachung des Regelbetriebes.
Städtische Planungsbehörden, Sportstättenbetreiber und Sportvereine, bisweilen auch Vertreter der umliegenden Anwohner haben ein Interesse daran, die Auswirkung von Sportanlagen insbesondere auf Wohn- und Erholungsgebiete einzuschätzen. Wir stimmen mit den Behörden die Immissionsorte ab, berücksichtigen Vorbelastungen, meteorologische Effekte (insbesondere die Windverhältnisse), Tageszeiten und erforderliche Zuschläge nach der 18. BImSchV. Szenarien berücksichtigen Einzelereignisse und den Regelbetrieb, unterscheiden nach Sportart und Zuschaueraufkommen. Auch der genaue Ort ausgetragener Wettbewerbe ist wichtig, denn hier kann umgebende Bebauung abschirmend oder schallverstärkend wirken.
Schallimmissionsprognosen für Sportstätten sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Genehmigung von deren Bau, Erweiterung und Gestaltung. Neben der Wahl des Standorts kann das Ergebnis auch die Ergreifung von Schallschutzmaßnahmen bestimmen. Häufig ist auch mit einer rücksichtnehmenden Regelung der zeitlichen und mengenmäßigen Staffelung von Spielen, Trainings und Wettkämpfen oder mit Zuschauerlimits ein befriedigender Effekt erzielbar. Dämpfung oder Vermeidung von Musik und Durchsagen können ebenfalls Konflikte gezielt verhindern.
Aufgrund der Lage, des Aufbaus und der Nutzung von Sportanlagen wie Stadien, Sportplätzen, Trainingsbereichen oder Zuschauerinfrastruktur schaffen wir in Form detaillierter Gutachten die Grundlage für umweltverträglichen und rechtlich zulässigen Betrieb. Detaillierte Lärmkarten und Ausbreitungsrechnungen schaffen ein intuitives und konsensbildendes Verständnis darüber, wie und wo eventuelle Maßnahmen zu treffen sind. Dies verschafft Kommunen die Möglichkeit ausgleichend einzuwirken und den Betreibern betriebswirtschaftliche Transparenz und Planungssicherheit.
Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.
Die VDI 3781 ist eine Richtlinie, mit der die optimale Schornsteinhöhe von Feuerstätten berechnet werden kann, um eine Rauch- und Geruchsbelästigung zu verhindern. Hierbei wird zum einen die ausreichende Verdünnung des Abgases und der ungestörte Abtransport des Abgases nachgewiesen.
Eine Schallprognose, auch Schallgutachten, Schallimmissionsprognose, Lärmprognose oder Immissionsprognose für Schall/Lärm genannt, wird grundsätzlich in Genehmigungsverfahren benötigt. Egal, ob baurechtliche Genehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sobald durch ein Gewerbe, egal wie groß oder klein es ist, mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist, kann die Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten fordern. Dieses erstellen wir für Sie nach den Bestimmungen der TA Lärm. Die TA Lärm regelt, wie laut ein Gewerbe sein darf und wer zu schützen ist.
Eine Schallprognose basiert auf einem Rechenmodell, welches die Auswirkungen des Betriebes auf die Umgebung berechnet. Mit einer solchen Prognose kann nachgewiesen werden, dass das Gewerbe nicht störend ist und die Richtwerte eingehalten werden. Dann ist das Gewerbe genehmigungsfähig.
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