Insbesondere der Straßenverkehr ist in unserer arbeitsteiligen und mobilen Gesellschaft ein ständiger Begleiter unseres Lebens. Ortsumgehungen, Ortsdurchfahrten, Fernstraßen, aber auch Erschließungswege emittieren Verkehrslärm, der durch Pkw und Lkw und ihren Fahrgeräuschen bestimmt wird, hinzu kommen Schienen- und Wasserwege. Kommunen müssen bei der Verkehrswegeplanung die Interessen der Allgemeinheit abwägen und für ihre Einwohner berücksichtigen, welche Folgen die Einrichtung neuer Straßen und öffentlicher Verkehrsführungen hat. Infrastruktur soll schließlich die Lebensqualität steigern statt senken.
Im Bereich der Prognosen nach der Verkehrslärmschutzverordnung haben wir jahrzehntelange Erfahrung, stützen uns auf ausgefeilte, hoch detaillierte Berechnungsmodelle und leistungsfähige Software.
Gebietskörperschaften, insbesondere Kommunen, müssen in ihrer Stadtentwicklung den Nutzen von Infrastrukturprojekten mit deren potenziell schädigenden Emissionsentwicklungen abwägen. Bei der Verkehrswegeplanung kommen ihnen auch soziale Aufgaben zu, denn Lärm entscheidet über die Qualität von Wohnlagen und damit die Kosten des Wohnens mit. So können verlärmte Straßen zu einer problematischen Sozialstruktur ihrer Anwohner führen. Auch Eigentumsverhältnisse und nicht zuletzt die sichtbaren Beeinträchtigungen des Wohnumfelds durch Schutzwände spielen eine Rolle in diesem sehr komplexen Planungsgeschehen. Schallimmissionsprognosen können hier eine wichtige Entscheidungshilfe darstellen.
Wir verschaffen uns auf Ortsterminen, anhand der bereitgestellten Geodaten, dokumentierter Schallvorbelastung und eigenen Untersuchungen wie z. B. Verkehrszählungen einen Überblick über die betroffenen Immissionsorte und die voraussichtliche Schallausbreitung. Dabei berücksichtigen wir die Eigenarten des Geländes und abschirmende bzw. reflektierende Eigenschaften der umgebenden Bebauung. In unsere Prognosen fließen in der Regel verschiedene Ausführungsszenarien ein, die wir qualifiziert auf die Belastung umgebender Nutzungsgebiete und ihrer Immissionsrichtwerte prüfen und gegeneinander stellen. So erreichen wir eine fachlich fundierte Empfehlung unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Kosten und Investitionen. Die Ergebnisse werden grafisch hochwertig und verständlich aufbereitet.
Unsere Schallgutachten für Verkehrslärm unterstützen gewählte Gremien, öffentliche Verwaltungen und Investoren bei der Realisierung der rechtlich abgesicherten Varianten bei Infrastrukturprojekten und im Rahmen der Bauleitplanung. Damit verbunden ist die Aufstellung geeigneter aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen und die Erfassung ihres Impakts auf Budgets und Haushalte.
Im Bereich der Prognosen nach der Verkehrslärmschutzverordnung haben wir jahrzehntelange Erfahrung, stützen uns auf ausgefeilte, hoch detaillierte Berechnungsmodelle und leistungsfähige Software. Im Ergebnis beschleunigt ein Gutachten den Planungsprozess, macht ihn zugleich in vielen Beziehungen rechtssicher und sorgt für maximale Transparenz auch gegenüber Bürgern, ihren gewählten Vertretern und der lokalen Wirtschaft.
Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.
Die VDI 3781 ist eine Richtlinie, mit der die optimale Schornsteinhöhe von Feuerstätten berechnet werden kann, um eine Rauch- und Geruchsbelästigung zu verhindern. Hierbei wird zum einen die ausreichende Verdünnung des Abgases und der ungestörte Abtransport des Abgases nachgewiesen.
Eine Schallprognose, auch Schallgutachten, Schallimmissionsprognose, Lärmprognose oder Immissionsprognose für Schall/Lärm genannt, wird grundsätzlich in Genehmigungsverfahren benötigt. Egal, ob baurechtliche Genehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sobald durch ein Gewerbe, egal wie groß oder klein es ist, mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist, kann die Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten fordern. Dieses erstellen wir für Sie nach den Bestimmungen der TA Lärm. Die TA Lärm regelt, wie laut ein Gewerbe sein darf und wer zu schützen ist.
Eine Schallprognose basiert auf einem Rechenmodell, welches die Auswirkungen des Betriebes auf die Umgebung berechnet. Mit einer solchen Prognose kann nachgewiesen werden, dass das Gewerbe nicht störend ist und die Richtwerte eingehalten werden. Dann ist das Gewerbe genehmigungsfähig.
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