Keine Immission ohne Emission. Auch wenn sich die einschlägigen Gesetze häufig auf Geräuschimmissionen konzentrieren (weil sie Menschen vor Schädigungen bewahren wollen), ist die Kontrolle der Emissionsquellen wohl der naheliegendste Schritt zu deren Vermeidung. Gelingt es durch Änderungen der Prozesse oder der technischen Einstellungen die Geräuschemissionen einer Anlage zu senken, kann das teure Schallschutzmaßnahmen überflüssig machen. Wer akustische Werte in seine Betriebsplanung aufnimmt, hat von Anfang an Kontrolle über die Vermeidung von Lärm und begünstigt eine positive Schallimmissionsprognose.
Wir geben Ihnen unsere offene und ehrliche Einschätzung zur umweltverträglichen Planung von Anlagen, Standorten oder Infrastruktur. Auf die Qualität unserer gutachterlichen Ergebnisse können Sie sich voll und ganz verlassen.
Alle technischen Großanlagen sind mehr oder weniger laut – in fast allen Fällen laut genug, um die Umgebung mit erhöhten Schallpegeln zu beeinträchtigen. Dies gilt zum Beispiel für Fertigungsanlagen wie Stahlwerke, Montagelinien, Pressen, pharmazeutische und chemische Anlagen, Sägewerke, aber auch für die Rohstoffgewinnung und die Energieerzeugung.
Interessant sind Emissionsbetrachtungen auch für alle geräuschintensiven Standorte in städtischer Lage oder in der Nähe von Wohngebieten, Schulen und Krankenhäusern. Dies betrifft nicht nur die Produktion, sondern auch den mit der betrieblichen Tätigkeit zusammenhängenden Verkehr.
Oberstes Ziel der Emissionssenkung ist der Schutz von Menschen vor Lärm. Laufen Maschinen oder Kraftwerke zu laut, schädigt dies nicht nur die Gesundheit der Anwohner, sondern gerade auch die der Beschäftigten, die nahe an den Emissionsquellen arbeiten. Daher spielen Emissionsobergrenzen schon bei der Anlagenplanung, -optimierung und -sanierung eine wichtige Rolle und werden zunehmend in Zeitreihen beobachtet. Dies ist wichtig, um Hersteller und Konstruktionsdienstleister gegebenenfalls für Fehler in die Pflicht zu nehmen und lärmrelevante Defekte frühzeitig zu erkennen.
Ein qualifiziertes Lärmemissionsgutachten hilft dem produzierenden Gewerbe, Energieversorgern, Betreibern von Schrottplätzen, Handwerksbetrieben, Speditionen oder Freizeitparks, ihre Emissionsquellen zuverlässig zu bestimmen und zu orten – und frühzeitig zu optimieren oder zu planen. Wir ermitteln die lautesten Orte im Gelände, ihre Abschirmung oder Verbreitung mittels akustischen Messgeräten, Schallbildern, Berechnungen und Kartierungen. Zur genauen Ermittlung von Geräuschpegeln und -spitzen setzen wir auch emissionsseitig hochentwickelte Technik ein – unter anderem akustische Kameras, die helfen, den „lautesten Punkt“ zu identifizieren. So ermöglichen wir Ihnen ein zielgerichtetes Vorgehen in der Planung und Betriebsoptimierung, bei Gewährleistungsfällen und Erweiterungs- oder Modernisierungsprojekten.
Unsere Untersuchungen der Lärmquellen befähigen Sie nicht nur zu adäquaten Maßnahmen nach der Arbeitsstättenschutzverordnung oder den einschlägigen Regelungen zum Lärmschutz in der Umgebung, sondern bilden auch die Eingangsdaten für weitere Berechnungen im Zuge des Immissionsschutzes. Und weil Geräuschentwicklung häufig ein Indiz für fehlerhafte Funktion ist, helfen unsere Gutachten bei der Optimierung, Einstellung bzw. Gestaltung von Maschinen, Öfen, Getrieben oder Oberflächen. So schonen Sie Ihre betrieblichen Anlagen und verlängern mitunter signifikant deren Lebensdauer.
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