Die Anzahl der Windenergieanlagen in der deutschen Landschaft nimmt beständig zu. Angesichts der bereits stattfindenden Energiewende wird sich dieser Trend auch in der Zukunft weiter fortsetzen. Dies hat schon heute zur Folge, dass gerade im ländlichen Raum Anwohner über die Lärmentwicklung der Anlagen klagen. Grundsätzlich ist ein Windenergieanlagen eine technische Anlage im Sinne der TA Lärm und muss daher vor dem Bau ein Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Ob Schallimmissionsprognose während der Planungsphase oder Geräuschmessungen nach Errichtung zur Überprüfung: wir helfen Ihnen weiter.
Es gibt zwei Gründe für die Schallentwicklung bei Windenergieanlagen: das Eigengeräusch von technischen Bestandteilen wie dem Generator und dem Getriebe und die aerodynamischen Geräusch der Rotorblätter.
Problematisch kann ein durch den Turmdurchgang des Rotorblattes verursachtes als penetrant empfundenes „Wummern“ sein. Ein weiteres Problem sind Geräusche, die sich während des Betriebs einstellen können, zum Beispiel, weil technische Komponenten mit der Zeit schadhaft werden.
Das Geräusch von technischen Großanlagen wie Windenergieanlagen ist durchaus relevant, weswegen zumeist ein gebührender Abstand zu Siedlungen eingehalten wird. Eine Frequenzanalyse und die Berücksichtigung meteorologischer Aspekte ergänzen die üblichen Schallmessungen und -prognosen nach TA Lärm daher sinnvoll. Windenergieanlagen sind darüber hinaus seit Jahren ein ausgesprochenes Politikum – der öffentliche Diskurs ist oft eingefärbt von weltanschaulichen Gesichtspunkten. Schalltechnische Emissions- und Immissionsmessungen sowie Immissionsprognosen sind in vielen Fällen hilfreich, um emotional geführte Debatten wieder zu versachlichen.
Investoren und Betreiber benötigen Investitionssicherheit, denn Windparks sind auf eine lange Betriebszeit ausgelegt. Ein Ausgleich zwischen Betreibern und Anwohnern ist daher schon in einer sehr frühen Phase sinnvoll – zeitgleich mit den offiziellen Genehmigungsverfahren. Windkraftanlagen unterliegen auch in anderen Beziehungen wie Schattenwurf detaillierten Anforderungen.
Ein gerichtsfestes Gutachten beschleunigt nicht nur Vorhaben wie Bau oder Repowering von Anlagen, sondern kann auch etwaige gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen zu einem schnelleren, zufriedenstellenden Ergebnis führen. Die Messung und Überprüfung der Erfüllung der genehmigungsrechtlichen Anforderungen sichert einen rechtssicheren Betrieb. Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt sein, beraten wir Sie im Rahmen von Geräuschminderungskonzepten.
Angesichts der kontroversen Auseinandersetzungen, die die Errichtung von Windenergieanlagen oft begleiten, ist eine detailgenau recherchierte, verständlich aufbereitete und konkret modellierte Prognose zur Schallausbreitung ein geeignetes Mittel, früh Klarheit zu schaffen und zwischen den Interessengruppen zu vermitteln. Nach der Errichtung der Windenergieanlagen führen wir Geräuschmessungen zur Überprüfung des genehmigungskonformen Betriebes durch. Auch während des Betriebs sind Schallmessungen hilfreich, etwa um Geräuschquellen wie fehlerhaft laufende Lager und Getriebe zu identifizieren und abzustellen.
Unter Immissionsschutz wird in Deutschland die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ verstanden.
Die VDI 3781 ist eine Richtlinie, mit der die optimale Schornsteinhöhe von Feuerstätten berechnet werden kann, um eine Rauch- und Geruchsbelästigung zu verhindern. Hierbei wird zum einen die ausreichende Verdünnung des Abgases und der ungestörte Abtransport des Abgases nachgewiesen.
Eine Schallprognose, auch Schallgutachten, Schallimmissionsprognose, Lärmprognose oder Immissionsprognose für Schall/Lärm genannt, wird grundsätzlich in Genehmigungsverfahren benötigt. Egal, ob baurechtliche Genehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sobald durch ein Gewerbe, egal wie groß oder klein es ist, mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist, kann die Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten fordern. Dieses erstellen wir für Sie nach den Bestimmungen der TA Lärm. Die TA Lärm regelt, wie laut ein Gewerbe sein darf und wer zu schützen ist.
Eine Schallprognose basiert auf einem Rechenmodell, welches die Auswirkungen des Betriebes auf die Umgebung berechnet. Mit einer solchen Prognose kann nachgewiesen werden, dass das Gewerbe nicht störend ist und die Richtwerte eingehalten werden. Dann ist das Gewerbe genehmigungsfähig.
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